Es waren Zahlen, die den Sozialverband VdK alarmierten. Von den 92 000 Baden-Württembergern, die im Pflegeheim lebten, sei schon jetzt jeder Vierte auf Sozialhilfe angewiesen. Immer mehr Menschen könnten nicht den Eigenanteil aufbringen, der im Südwesten mit 2907 im Monat deutlich über dem Bundesdurchschnitt (2576 Euro) liege. „Es ist entwürdigend, nach einem arbeitsreichen Leben zum Sozialamt gehen zu müssen“, folgerte der VdK-Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz. Das Land müsse die Pflegebedürftigen endlich finanziell entlasten, indem es sich wieder an den Investitionskosten der Heime beteilige.
Pflege macht arm – diese Erfahrung bestätigt sich für den Sozialverband mehr denn je. Doch sie gilt nicht für alle Heimbewohner gleichermaßen: Pensionärinnen und Pensionäre haben ein ungleich geringeres Risiko als Rentnerinnen und Rentner, in die Sozialhilfe abzurutschen und damit, so Hotz, „am Lebensabend zum Bittsteller und Taschengeldempfänger erniedrigt zu werden“ . Das liegt zum einen an ihren deutlich höheren Altersbezügen, die die durchschnittlichen Renten um rund das Doppelte übersteigen. Zugleich übernimmt der Staat über die Beihilfe bei ihnen einen wesentlich höheren Anteil der Heimkosten. Je nach Lebenssituation sind sie durch die wenig bekannten Regeln um etliche Hundert Euro, in der Spitze sogar um fast 2000 Euro monatlich bessergestellt. Das ergab ein Vergleich unserer Zeitung von Beispielfällen mit gleichem Haushaltseinkommen.
Rentner müssen viele Kosten alleine tragen
Drei große Kostenblöcke fallen im Heim an: die eigentlichen Pflegekosten, in den Beispielrechnungen 2900 Euro, Unterkunft und Verpflegung (1150 Euro) und Investitionskosten (350 Euro), zusammen also 4400 Euro pro Monat. Die tatsächlichen Werte liegen oft darüber. Bei Rentnern übernimmt die Pflegeversicherung einen festen Anteil der Pflegekosten, je nach Pflegegrad aktuell zwischen 770 und 2005 Euro; dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der von 15 Prozent im ersten Jahr in den Folgejahren auf 30, 50 und 75 Prozent steigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen Rentner alleine tragen.
Pensionäre sind gegenüber ihnen gleich doppelt im Vorteil. Die Pauschalbeträge je nach Pflegegrad spielen für sie keine Rolle, die Aufwendungen für die stationäre Pflege sind „grundsätzlich in vollem Umfang beihilfefähig“. Erstattet werden in der Regel jene 70 Prozent, die nicht über die private Pflegeversicherung abgedeckt sind. Auch an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen beteiligt sich der Staat, soweit sie einen gewissen Eigenanteil übersteigen; dieser richtet sich nach der Zahl der Angehörigen.
Pensionäre sind klar im Vorteil
Beispielrechnungen macht der Seniorenverband öffentlicher Dienst in einer Handreichung für seine Mitglieder auf – etwa für einen verheirateten Pensionär mit einem Ruhegehalt von 2800 Euro brutto, der seit sechs Monaten mit Pflegegrad 3 im Heim lebt. Von den 4400 Euro muss er am Ende gerade 1042,69 Euro selbst tragen, ihm bleiben also 1757,31 Euro von seinen Altersbezügen. Ganz anders sähe es nach Berechnungen des VdK für einen Rentner in genau der gleichen Situation aus: Sein Eigenanteil beliefe sich auf 2892,30 Euro, selbst die überdurchschnittlich hohe Brutto-Rente würde dafür nicht ausreichen. Die Differenz: rund 1850 Euro.
Aber auch bei einem alleinstehenden Mann mit Altersbezügen von 3200 Euro, der seit 20 Monaten mit Pflegegrad 3 im Heim lebt, ist der Unterschied noch erheblich: Als Pensionär verblieben ihm vom Ruhegehalt brutto 1356 Euro, als Rentner wären es etwa 550 Euro – gut 800 Euro weniger. Mit der tatsächlich ausgezahlten Rente, also abzüglich Krankenversicherung, käme er schon ins Minus. Bei der durchschnittlichen Rente, die weit unter solchen Bezügen liegt, würde sofort draufgezahlt: Wer heute als Mann mit der Netto-Rente von 1295 Euro und Pflegestufe 3 ins Heim komme, rechnet der VdK vor, müsse monatlich 1600 Euro aus der eigenen Tasche berappen; bei Frauen seien es wegen der niedrigeren Rente sogar 2000 Euro. Wenn das Vermögen – soweit vorhanden – aufgebraucht sei, lande man in der Sozialhilfe.
Beamtenbund: Regeln sind nicht geheim
Pensionäre sind bei der Pflege ungleich bessergestellt als Rentner – ist das noch vermittelbar? Das zuständige Landesfinanzministerium möchte diese Frage nicht beantworten. Es verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Dienstherrn bei der vollstationären Pflege in die Pflicht nehme. Für den Beamtenbund Baden-Württemberg ergeben sich die Unterschiede aus dem besonderen Status der Staatsdiener, der auch eine „besondere Absicherung“ erfordere. Die Regeln, auch für die Pflege, würden ja „nicht geheim gehalten“, sagt der Vorsitzende Kai Rosenberger. Man sei „an guten, bezahlbaren Leistungen für alle interessiert“ und setze sich dafür ein. Eine Einbeziehung von Beamten in die Pflegeversicherung sieht Rosenberger skeptisch: Das werde die Finanzierungsprobleme nicht lösen. Für den VdK-Chef Hotz ist Pflege dagegen „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss endlich auch solidarisch finanziert werden“.
Kurzfristig fordert der Sozialverband, das Land solle wieder – wie bis 2010 – einen Teil der Investitionskosten übernehmen. Dann wären „Tausende Pflegebedürftige nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen“. Die Diskrepanz zu den Beamten mit ihrer „wesentlich besseren Ausgangslage“ (Hotz) würde so verringert. Doch das Sozialministerium von Manfred Lucha (Grüne) plant derzeit nicht, die Förderung wiederaufzunehmen. Lucha und die Landesregierung sind laut einem Sprecher für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung: Heimbewohner sollten nur noch einen festgelegten Sockelbetrag bezahlen müssen – alles darüber solle die Versicherung übernehmen. Zuständig sei allerdings der Bund.