Pflegetagegeldversicherung

 

Die Pflegetagegeldversicherung wird meist von privaten Krankenversicherern angeboten. Sie zahlt dem Versicherten ab einem bestimmten Pflegegrad für jeden Tag der Pflege einen pauschalen Betrag. Ausgehend von diesem Wert bekommt der Versicherte in niederen Pflegegraden einen prozentualen Anteil. Vorteil: Das ausgezahlte Tagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Er kann entscheiden, wofür er das Geld verwendet – etwa für eine Haushaltshilfe. Zudem gibt es eine Flexibilität in den Pflegestufen. Nac hteil: Die Beiträge können steigen, wenn sich die Versicherungsleistungen erhöhen oder die Ausgaben höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Teils muss man auch im Pflegefall die Beiträge weiterzahlen. Wer die Beitragszahlungen unterbricht oder die Police kündigt, bekommt kein Geld ausbezahlt.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Vorteil: Die volle Kostenübernahme durch die gesetzliche und private Versicherung ist möglich. Die Leistung passt sich an die Entwicklung der Kosten an. Nachteil: Die Pflegekostenversicherung ist eher zur Absicherung professioneller Pflege geeignet. Bei der Pflege durch Angehörige gibt es geringere Leistungen.

Pflegerentenversicherung

Doch das sehen die Versicherer anders: „Teilweise wurden nicht nur die Leistungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit reduziert, sondern auch gleichzeitig die Prämie erhöht.“ Das sollten die Versicherungsnehmer nicht einfach so hinnehmen. Denn später ist man vielleicht gerade auf diese Leistung, die dann weggefallen ist, angewiesen. „Und sich nachträglich nachzuversichern, ist schwierig bis unmöglich“, sagt Grieble.

Nicht aus Frust kündigen

Ganz genau hinsehen sollten Verbraucher aber auch aus einem anderen Grund: So hat Grieble schon Verträge gesehen, bei denen die Versicherten zwar insgesamt nicht schlechtergestellt seien. „Aber die Aufteilung, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden sind, schneiden so tief ein, dass die betroffenen Kunden doch benachteiligt sind.“ Beispielsweise erhalten Versicherte nach der Überleitung von Pflegestufe 3 in Pflegegrad 4 plötzlich statt der vereinbarten 100 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes nur noch 40 Prozent im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Den vollen Betrag würde der Betroffene demnach erst in Pflegegrad 5 erhalten.

Einfach aus Frust zu kündigen, davon rät Verbraucherschützer Grieble ab: Zum einen erlischt der Versicherungsschutz. Hinzu kommt, dass es im Alter immer teurer wird, einen neuen Vertrag abzuschließen oder es wegen des Gesundheitszustandes gar nicht mehr möglich ist.

Grundsätzlich sollte das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit so früh wie möglich abgesichert werden, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – nicht nur, weil im jüngeren Alter die Beiträge noch sehr niedrig sind. „Leider betrifft die Pflegebedürftigkeit nicht nur Ältere, sondern kann durch Unfälle oder Krankheiten auch schon im jungen Alter auftreten.“

Alle wichtigen Infos zur Pflegeversicherungsreform finden Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale: http://www.verbraucherzentrale.de/Pflegeversicherung-alle-Leistungen

Optionen für Betroffene und weitere Infos

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung wird meist von privaten Krankenversicherern angeboten. Sie zahlt dem Versicherten ab einem bestimmten Pflegegrad für jeden Tag der Pflege einen pauschalen Betrag. Ausgehend von diesem Wert bekommt der Versicherte in niederen Pflegegraden einen prozentualen Anteil. Vorteil: Das ausgezahlte Tagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Er kann entscheiden, wofür er das Geld verwendet – etwa für eine Haushaltshilfe. Zudem gibt es eine Flexibilität in den Pflegestufen. Nac hteil: Die Beiträge können steigen, wenn sich die Versicherungsleistungen erhöhen oder die Ausgaben höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Teils muss man auch im Pflegefall die Beiträge weiterzahlen. Wer die Beitragszahlungen unterbricht oder die Police kündigt, bekommt kein Geld ausbezahlt.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Vorteil: Die volle Kostenübernahme durch die gesetzliche und private Versicherung ist möglich. Die Leistung passt sich an die Entwicklung der Kosten an. Nachteil: Die Pflegekostenversicherung ist eher zur Absicherung professioneller Pflege geeignet. Bei der Pflege durch Angehörige gibt es geringere Leistungen.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung zahlt im Pflegefall eine bestimmte Summe an den Versicherten. Man kann die Versicherung über monatliche Beiträge bezahlen oder als Einmalzahlung. Ein Teil des eingezahlten Geldes wird wie in einer kapitalbildenden Lebensversicherung angelegt. Über eine bestimmte Zeitdauer werden die Monatsbeiträge der Pflegerentenversicherung angespart. Sie bilden im Pflegefall die fest vereinbarte Pflegerente. Vorteil: Die Beiträge bleiben stabil. Das monatlich ausgezahlte Geld ist frei verfügbar, kann auch für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Die Beiträge können leichter ausgesetzt werden und fallen mit Beginn der Pflegebedürftigkeit weg. Im Todesfall ohne vorherige Pflegebedürftigkeit bekommen die Angehörigen bei einigen Anbietern einen Teil der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Nachteil: Die Pflegerente ist deutlich teurer als eine Pflegetagegeldversicherung.

Weiterführende Informationen

Jeder hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung: Infos gibt beim Bundesfamilienministerium unter www.wegezurpflege.de und bei den Pflegestützpunkten, www.bw-pflegestuetzpunkt.de, sowie bei den Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen. Privat Versicherte wenden sich an die Compass Private Pflegeberatung GmbH, www.compass-pflegeberatung.de.