Prozess um Bluttat von Asperg Freispruch für den Fahrer gefordert

Der 21-Jährige hatte den Schützen zum Treffpunkt auf einen Parkplatz in Asperg gefahren. Nach der Tat wurde dort ein „Raum der Stille“ eingerichtet. Foto: KS-Images.de/Karsten Schmalz

Im Prozess um den Tod des 18-jährigen Lukas in Asperg sind am Landgericht Stuttgart die letzten Plädoyers gehalten worden. Die Verteidigung fordert für den 21-Jährigen, der den Schützen zum späteren Tatort gefahren hat, einen Freispruch – und kritisiert zugleich die Staatsanwaltschaft für eine vermeintliche Meinungsbildung.

Verbunden mit heftiger Kritik an den Forderungen der Staatsanwaltschaft haben die Verteidiger Andreas Baier und Anke Stiefel-Bechdolf im Prozess am Landgericht Stuttgart um den Tod des 18-jährigen Lukas aus Asperg Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Der 21-Jährige habe zwar in der Nacht zu Karsamstag vergangenen Jahres seinen Cousin zum Tatort auf den Parkplatz nahe der Goetheschule in Asperg gefahren, sei aber an der Tat nicht beteiligt gewesen. „Er wollte die Tat nicht, plante sie nicht und nahm sie auch nicht billigend in Kauf“, so Stiefel-Bechdolf.

 

„Anlass für das Treffen war ein lächerlicher Streit“

Insgesamt sind in diesem seit mehr als drei Monate dauernden Prozess drei junge Männer zwischen 18 und 21 Jahren wegen Totschlags an Lukas und gefährlicher Körperverletzung an dessen 18-jährigem Freund angeklagt.

Für den 18-jährigen Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt wohl gar nicht vor Ort war, haben Anklage und Verteidigung auf Freispruch plädiert. Für den anderen 21-Jährigen, der eingeräumt hatte, die Schüsse unter Drogeneinfluss abgegeben zu haben, hat die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert, die Verteidigung eine Jugendstrafe von maximal fünf Jahren. Für den 21-jährigen Fahrer hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren für angemessen erachtet.

Dieser Forderung trat Rechtsanwalt Baier mit Nachdruck entgegen. Die Staatsanwaltschaft habe sich eine Meinung gebildet, und blende alles Gegenteilige aus. Sie unterliege dabei einem Logik-Fehler. „Der Staatsanwalt vertritt die These, dass es Gravierendes im Hintergrund geben müsse, sonst wäre so eine schlimme Tat nicht passiert.“ Es werde suggeriert, es müsse einen Streit um Drogen gegeben haben, dieses Bild bleibe im Kopf.

Dabei sei die Argumentation dicht an einem Zirkelschluss. Nur mit diesem Hintergrund lasse sich ein Vorsatz für die Tat bei dem 21-jährigen Fahrer begründen, der kein Interesse am Tod von Lukas gehabt habe. „Es gab aber keinen krassen Hintergrund. Anlass für das Treffen war der lächerliche Streit zwischen Lukas und dem 18-Jährigen“, führte Baier weiter aus. Sein Mandant habe weder einen gewichtigen Tatbeitrag geleistet, noch einen Nutzen davon gehabt. „Im Gegenteil, er mochte Lukas, den Kumpel kannte er kaum.“

Verteidigerin: Tat war nicht im Vorfeld geplant gewesen

Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf betonte, es habe keinen gemeinsamen Plan für die Tat gegeben. Wenige Minuten vor der Tat hätten sich die beiden 21-Jährigen mit einem anderen Kumpel „20 Minuten später“ verabredet. Der Schütze habe die Waffe wohl aus einer überbordenden Angstreaktion gezückt. „Es war ein Tatgeschehen von testosterongesteuerten jungen Männern mit Verhaltensauffälligkeiten.“

Auch der Ablauf der Tat spreche gegen einen gemeinsamen Plan. Warum hätte der 21-Jährige mit einem auffälligen Fahrzeug unterwegs sein sollen? Warum hätten sich die beiden 21-Jährigen in die „Höhle des Löwen“ begeben sollen, wo sie eine Gruppe von Jugendlichen aus Asperg erwarten würde, die dort schon seit Stunden chillen? Der 21-Jährige sei strafrechtlich noch nie aufgefallen und habe sich auch nicht abgesetzt, sondern bis zur Festnahme ausgeharrt.

Letzte Worte an die Mutter von Lukas

In seinem letzten Wort wandte sich der 21-Jährige an die Mutter von Lukas: „Es ist schlimm für mich, wenn Sie glauben, dass ich mich mit Lukas für so eine grauenvolle Tat verabreden wollte.“ Ihm tue das Geschehen von Herzen leid. Auch der 21-jährige Schütze erklärte, er bedauere die Tat zutiefst und würde sie gern rückgängig machen. Er könne sich aber nur diesem Prozess stellen. Er habe nie jemanden verletzten wollen – oder mehr. Das Urteil soll am 17. April verkündet werden.

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