Plan des Regionalverbands Werden auf dem Schurwald neue Windräder gebaut?
Der Verband Region Stuttgart sieht Potenzial für weitere Windkraftanlagen auf dem Schurwald. Das sagt die betroffene Gemeinde zu den Plänen.
Der Verband Region Stuttgart sieht Potenzial für weitere Windkraftanlagen auf dem Schurwald. Das sagt die betroffene Gemeinde zu den Plänen.
Wenig begeistert reagiert die Gemeinde Baltmannsweiler auf die Vorschläge des Verbands Region Stuttgart zum Ausbau der Windenergie. Die Pläne sehen potenzielle Flächen für Windkraftanlagen, sogenannte Vorranggebiete, im Einzugsbereich der Kommune vor. Zwei Flächen stoßen den Verantwortlichen dabei besonders auf. An diesem Dienstag will sich der Gemeinderat mit den Plänen befassen, denn die Kommune soll bis Anfang Februar dazu Stellung nehmen.
Um es gleich vorweg zu sagen: Die Festlegung von Vorranggebieten bedeutet nicht, dass dort tatsächlich automatisch Windräder gebaut werden. Dafür braucht es stets erst einen Investor, der eine unternehmerische Entscheidung fällt und einen Bau beantragt. Vielmehr gilt der Umkehrschluss, denn auf allen anderen Flächen dürfen keine Windräder entstehen.
Aber zurück nach Baltmannsweiler. Im Fokus der Gemeinde steht das sehr große Planungsgebiet mit der Abkürzung RM-34, das sich in Nord-Südrichtung zwischen Baltmannsweiler-Hohengehren und Lichtenwald-Thomashardt auf der westlichen und Schorndorf-Schlichten (Rems-Murr-Kreis) auf der östlichen Seite erstreckt. In dem Planungsgebiet sind vier Vorrangflächen eingetragen. Es gehört zum Entwurf des Regionalplans Region Stuttgart, der nun teilfortgeschrieben wird.
Nur ein kleiner Teil des vorgesehenen Vorranggebietes befindet sich auf der Gemarkung von Hohengehren. Die Entfernung zur Wohnbebauung beträgt nach Angaben der Gemeinde zwar 800 Meter, was den geltenden Vorschriften in Baden-Württemberg entspricht, doch die Gemeindeverwaltung erinnert an die bereits bestehende Belastung durch die Windräder am Kaisersträßle im Gewann Goldboden: „Die Gemeinde Baltmannsweiler hat mit dem Bau der drei Windkraftanlagen im Jahre 2017/2018 an der nördlichen Gemarkungsgrenze als einzige Kommune im Landkreis Esslingen aus Sicht der Verwaltung mittelbar Ihren konkreten Beitrag geleistet“, heißt es in einer Vorlage für die Gemeinderatssitzung. Das 103 Hektar große Planungsgebiet erscheint der Verwaltung offenbar viel zu groß. Explizit formuliert wird dies in der Vorlage zwar nicht, doch die Forderung an den Regionalverband, das Gebiet auf 16 Hektar zu reduzieren, legen diesen Schluss nahe. Außerdem wird gefordert, den Teilbereich auf der Gemarkung Hohengehren aus den Plänen zu entfernen, da es weitere Planungsgebiete in der näheren östlichen Umgebung in den Kreisen Rems-Murr und Göppingen gebe.
Die von Baltmannsweiler vorgeschlagene Flächengröße von 16 Hektar erlaube „bei Bedarf eine maßvolle und verantwortungsbewusste Weiterentwicklung der bestehenden drei Windkraftanlagen“, heißt es weiter. Auch die CDU-Fraktion im Gemeinderat argumentiert in einem Antrag gegen das großflächige Planungsgebiet, das dort zu einer Galeriebildung von Windrädern und einer räumlichen Überlastung führen könne. Zudem fordert die CDU einen Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung. Außerdem rechnet die Fraktion mit Verweis auf den Windatlas 2019 mit einer „sehr grenzwertigen Windhöffigkeit auf dem Schurwald“, die ähnlich wie bei den drei bestehenden Anlagen am Goldboden nur „sehr mäßige Windstromerträge erwarten“ lasse. Der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald sei „nicht sinnvoll und sachgerecht“.
Laut der Gemeindeverwaltung spricht auch der dortige Schonwald gegen eine Ausweisung als Vorranggebiet. Der von der Region Stuttgart im Kriterienkatalog vorgesehene Abstand von 200 Metern werde nicht überall eingehalten. Die Kommune erinnert auch an ein nordöstlich liegendes schützenswertes FFH- und Vogelschutzgebiet. Hier leben laut dem Umweltbericht der Region windkraftsensible Rotmilane und der potenziell gefährdete und geschützte Juchtenkäfer. Zudem seien erhebliche Beeinträchtigungen der Waldfunktion nicht auszuschließen und „erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft und Erholung anzunehmen“.
Kein Verständnis hat die Verwaltung von Baltmannsweiler für das Planungsgebiet am Weißen Stein (ES-01), das südlich von Baltmannsweiler an der Gemarkungsgrenze zu Plochingen liegt. Es solle besser aufgegeben werden, lautet die Forderung aus dem Rathaus. Die Aufnahme in den Entwurf für den Regionalplan überrasche, da das westlich davon definierte Gebiet ES-03 auf Gemarkung Esslingen aus Mangel an Windhöffigkeit längst aufgegeben worden sei. Außerdem kollidiere die Fläche mit der geplanten unterirdischen Süddeutschen Gasleitung.
Rechtslage
Der Landtag Baden-Württemberg hat 2023 das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende September 2025 im Regionalplan für Windkraftanlagen vorgesehen werden muss. Grundlage ist ein Bundesgesetz. Der Verband Region Stuttgart hat dazu eine Teilfortschreibung des Regionalplanes eingeleitet, der Entwurf wurde im Oktober 2023 beschlossen. Jetzt sollen Kommunen und die Bürgerschaft ihre Stellungnahmen abgeben. Infos im Netz unter:www.region-stuttgart.org/wind. Der Gemeinderat von Lichtenwald hat die Pläne bereits abgelehnt.
Kritik
Gegner wie die Bürgerinitiative Pro Schurwald und die neue Bürgerinitiative Baltemore warnen vor bis zu zehn Windrädern mit einer Höhe von bis zu 300 Metern. Sie lehnen Windräder in Wald- und Landschaftsschutzgebieten ab und fordern mindestens drei Kilometer Abstand zwischen den Vorranggebieten.