Die Gemeinde Kernen plant, das Gebiet zwischen Karlstraße, Waiblinger Straße und Stettener Straße in Rommelshausen planerisch neu zu ordnen und städtebaulich aufzuwerten. Herausfordernd sei dabei, so hieß es jüngst im Gemeinderat, die „kleinteilige Grundstücksparzellierung“ und die daraus resultierende vielfältige Eigentümerstruktur. Die Kommune selbst verfügt neben der öffentlichen Verkehrsfläche lediglich über sechs Grundstücke im Quartier sowie über ein Teileigentum an einem weiteren Flurstück.
Die bisherigen Pläne stammen aus den 1970er-Jahren
Das Gremium votierte am Ende einstimmig für den vorgeschlagenen Weg der Verwaltung – eine städtebauliche Rahmenplanung für das betreffende Quartier gegenüber dem Rathaus und dem Bürgerhaus in Rommelshausen. Die beiden momentan noch geltenden Bebauungspläne für dieses Gebiet stammen aus den frühen 1970er Jahren. Jene Festlegungen entsprächen, so die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage, einer Stadtplanung der damaligen Zeit und seien nicht mehr zeitgemäß. Diese Pläne sehen etwa eine flächendeckende Bebauung mit bis zu viergeschossigen Flachdachbauten vor. Künftig soll entlang der Karlstraße die Neubebauung aus kubischen, dreigeschossigen Flachdachbaukörpern bestehen.
Entlang der Stettener Straße sollen giebelständige Satteldachgebäude gebaut werden, die „charakteristische Strukturen des historischen Ortskerns aufgreifen“. Eine öffentliche Verkehrsfläche quer durch das Gebiet soll den Fuß- und Radverkehr berücksichtigen. Großzügige, öffentliche Grünstrukturen und öffentliche Spielflächen im Quartier, so der Bericht über den Stand der städtebaulichen Überlegungen, rundeten die ersten Entwurfsideen ab.
Grundstücksbesitzer werden angehört
Um diese Ideen zu verwirklichen, ist im westlichen Bereich allerdings eine sogenannte Bodenneuordnung nötig. Diese kann durch kommunalen Grunderwerb oder mittels einer Baulandumlegung erfolgen. Vor Verfahrensbeginn wird, so hieß es in der Gemeinderatssitzung, in jedem Falle eine Anhörung aller Grundstückseigentümer im Plangebiet stattfinden. Im östlichen Bereich des Gebiets wird zudem ein Grunderwerb durch die Gemeinde an mehreren Stellen erforderlich. Kernen will hier von einem „besonderen Vorkaufsrecht“ Gebrauch machen, das in der entsprechenden Satzung auch beschlossen worden ist.
Grundlage für die Planung ist ein städtebaulicher Rahmenplan des Architekturbüros ars, Herrmann und Hornung aus Stuttgart. Er dient als Grundlage für eine „maßvolle, den städtebaulichen Verhältnissen und der Umgebungssituation Rechnung tragenden Bebauung“. Der Prozess der Neugestaltung wurde in Zusammenarbeit mit jenem Büro seit Längerem in einer Machbarkeitskonzeption vorbereitet.
Mehr als 5400 Quadratmeter Baufläche
Die bisherige Planung sieht folgende bauliche Strukturen vor: Neubebauung entlang der Karlstraße mit großen kubischen, dreigeschossigen Flachdachbaukörpern. Neubebauung entlang der Stettener Straße mit giebelständigen Satteldachgebäuden. Eine öffentliche Verkehrsfläche, die sich durch das gesamte Gebiet zieht und eine komplette Durchquerung für den Fuß- und Radverkehr vorsieht. Großzügige öffentliche Grünstrukturen und eine hohe Bepflanzung sowie Spielplätze im Quartiersinneren.
Insgesamt, so hieß es im Bericht in Kernens Gemeinderat, ergebe sich aus der städtebaulichen Rahmenplanung eine Nettobaulandfläche von 5430 Quadratmetern, eine öffentliche Spielfläche von 227 Quadratmetern sowie eine Gesamtwegefläche von 901 Quadratmetern.
Vor dem förmlichen Umlegungsverfahren kommt die Anhörung aller am Umlegungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer. Im Zuge dieser Anhörung, so die Verwaltung, würden die Eigentümer über die Planung sowie „die Grundzüge des Umlegungsverfahrens aufgeklärt“.