Der Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlosspark hat nun juristische Konsequenzen für einen Beamten. Der Polizist hat auf einen Einspruch verzichtet.
Stuttgart - Zum ersten Mal hat der Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten am sogenannten Schwarzen Donnerstag juristische Konsequenzen für einen Polizisten. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl über 6000 Euro verhängt, weil er gegen eine Demonstrantin im Schlosspark am 30. September unrechtmäßig Pfefferspray eingesetzt hatte.
Er soll es einer Frau grundlos aus nächster Nähe ins Gesicht gesprüht haben. Da es ein Strafbefehl über mehr als 90 Tagessätze ist, gilt der Polizist nun als vorbestraft. Der Beamte hatte den Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt Anfang März erhalten. Da der Polizist dagegen keinen Widerspruch einlegte, wurde die Strafe am 25. März rechtskräftig, bestätigt die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth. Hätte der Beamte Widerspruch eingelegt, wäre es zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen.