Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Polizeiinspekteur wegen Verdachts der sexuellen Nötigung erhoben. Das kann Folgen für Innenminister Strobl haben.

Die Untersuchungen zu möglichen sexuellen Belästigungen und der Beförderungspraxis bei der Polizei kommen auf eine neue Ebene. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beim Landgericht Stuttgart Anklage gegen den Inspekteur der Polizei erhoben. Er steht im Verdacht der sexuellen Nötigung.

 

Berufliche Stellung im Beförderungsverfahren missbraucht?

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, wird dem 49-Jährigen vorgeworfen, am 13. November vergangenen Jahres im Rahmen eines Auswahlverfahrens für den höheren Polizeivollzugsdienst eine Polizeibeamtin „zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen veranlasst“ zu haben. Dabei habe der Mann „bewusst ausgenutzt“, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, „der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten“.

Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, entscheidet das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat weitere Ermittlungen gegen den Inspekteur mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Angeklagter will Freispruch erreichen

Der Angeschuldigte strebe einen Freispruch an, sagte sein Anwalt. Der Rechtsanwalt nannte es gegenüber der Deutschen Presse-Agentur „bedauerlich“, dass die Staatsanwaltschaft „bei dieser Beweissituation“ überhaupt Anklage erhoben habe. Ralf Kusterer, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagte dagegen unserer Zeitung, die Bekanntgabe der Anklage „lässt darauf hoffen, dass endlich die unabhängige Gerichtsbarkeit juristisch die Sachverhalte ermittelt und bewertet“. Das Verfahren sei belastend für die Polizei und für den Betroffenen.

Polizeigewerkschaft hätte schnellere Aufarbeitung gewünscht

Der Polizeigewerkschafter hätte sich gewünscht, „die juristische Aufarbeitung aller strafrechtlicher Sachverhalte wäre schneller erfolgt“. Kusterer setzt auf die Justiz: „Ich bin mir sicher, dass diese professionelle Arbeit völlig unaufgeregt und an den juristischen Faktoren orientiert erfolgt.“ Er geht von einer Reihe von Prozessen aus. Die disziplinarrechtlichen Konsequenzen würden wohl vor Gericht landen. Ebenso andere Aspekte der Untersuchungen. Ein Sprecher des Innenministers sagte, der weitere Fortgang des Disziplinarverfahrens richte sich nach der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Der Inspekteur dürfe die Dienstgeschäfte nach wie vor nicht führen.

In dem Komplex, mit dem sich auch ein Untersuchungsausschuss befasst, geht es um die Vorwürfe der sexuellen Belästigung und um die Beförderungspraxis bei der Polizei. Damit im Zusammenhang steht auch ein Anwaltsschreiben. Thomas Strobl hatte den Brief des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergegeben.

Distanz zum Innenminister

Kusterer sieht dem aktuellen Verfahren „gespannt entgegen“. Das ist nicht das Einzige: Das werde auch für den Sachverhalt um die Causa Strobl so sein, wenn die Richter im Verfahren gegen den beschuldigten Journalisten entscheiden. Kusterer war schon im Frühjahr auf Distanz zum Innenminister Thomas Strobl gegangen und hatte Verständnis „für die politischen Bewertungen“ der Opposition gezeigt. Die hatte den Rücktritt des Ministers gefordert.

Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU stellen sich hinter den Innenminister. Thomas Strobl hatte das Angebot der Staatsanwaltschaft angenommen, gegen Zahlung einer Geldauflage von 15 000 Euro die Ermittlungen wegen der Weitergabe des Anwaltsbriefes gegen ihn einzustellen. Damit könne sich der Untersuchungsausschuss den wichtigeren Themen Beförderungspraxis und Belästigung bei der Polizei annehmen, folgerten die Regierungsparteien.

Einen Entlassungsantrag von SPD und FDP gegen den Innenminister haben Grüne und CDU in der vergangenen Woche im Landtag abgelehnt.

Opposition fragt nach Verantwortung des Innenministers

Doch für die Opposition ist Strobl noch nicht aus dem Schneider. Sascha Binder, der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, sagte unserer Zeitung nach Bekanntgabe der Anklageerhebung mit Blick auf die Karriere des Inspekteurs: „Die Turbobeförderung bis an die Spitze der Landespolizei erscheint nun noch einmal in einem ganz anderen Licht. Innenminister Strobl hätte diesen Mann niemals so schnell bis ins Amt des Inspekteurs der Polizei bringen dürfen.“

Respekt für Polizeibeamtin

Binder zollte der Polizistin, die den Vorwurf der sexuellen Belästigung durch den Inspekteur an die Öffentlichkeit brachte, „großen Respekt“. „Ohne ihren Mut wäre das alles nie herausgekommen!“

Auch der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke wartet das Verfahren „mit Interesse“ ab und will klären, „welche Rolle Minister Strobl bei der Blitzkarriere des Inspekteurs gespielt hat“. Denn klar sei: „Er trägt die Verantwortung dafür, dass dieser Mann so kometenhaft in der Landespolizei aufstieg.“ Die CDU-Fraktion kommentiert laufende Verfahren nicht.