Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Aus Rücksicht auf die laufende Hauptverhandlung möchte die Bundesanwaltschaft nicht verraten, „auf welchen Beweisen und Indizien“ ihre Erkenntnis beruht. Es dürften jedoch dieselben sein, die schon die Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Böhnhardt und Mundlos als Täter schließen ließen: In dem ausgebrannten Wohnmobil, wo beide erschossen gefunden worden waren, wurden die in Heilbronn entwendeten Polizeiwaffen entdeckt. Die Tatwaffen – eine Radom 9 Millimeter Luger und eine Tokarev – fanden sich in der Zwickauer Wohnung des Trios, nebst Handschellen und Pfefferspray; auch im Bekennervideo wurde ausdrücklich auf den Polizistenmord Bezug genommen.

 

Irritierend ist nicht nur, dass der von Martin A. beschriebene Täter völlig anders aussieht als die NSU-Männer, sondern vor allem, dass es überhaupt eine Beschreibung von dem Polizeimeister gibt. Gegenüber Medien und Öffentlichkeit hatten die Behörden nämlich stets behauptet, A. könne sich „an nichts erinnern“. Dabei soll er einen der beiden Täter im Rückspiegel gesehen und daraufhin leicht den Kopf gedreht haben, was ihm wohl das Leben rettete. „Er hatte klare und konkrete Erinnerungen an die Situation, die er sich immer wieder vor seinem inneren Auge abrief und beschrieb“, protokollierten die Heilbronner Ermittler.

Sorge um das Leben des Polizeimeisters

Nach diesen wurde im November 2010, also dreieinhalb Jahre nach der Tat, das Phantombild angefertigt – ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, die sich später gegen die Veröffentlichung entschied. Der zuständige Staatsanwalt erklärte dies bei seiner Vernehmung vor dem Berliner NSU-Untersuchungsausschuss mit den Persönlichkeitsrechten des Polizisten, ging aber nicht näher auf die Gründe ein. Im Übergabebericht der Heilbronner an die Bundesanwaltschaft vom Januar 2012 steht klipp und klar, warum es bei der Legende vom Nichterinnern bleiben sollte – und es mithin auch kein Phantombild geben durfte. „Jedes Abweichen von der ursprünglichen Aussage“ hätte „Spekulationen eröffnet, die zu einer erheblichen und durch nichts zu rechtfertigenden Gefährdung des Lebens des Zeugen Martin A. hätte führen können“. Angesichts der „Skrupellosigkeit“ von Böhnhardt und Mundlos hätte eine solche Gefahr „in hohem Maß bestanden“. Nun, da beide tot sind, müsste der Beamte eigentlich keine Angst mehr haben – es sei denn vor dem Mann auf dem Phantombild. Die Qualität seiner Erinnerungen wird in dem Bericht indes stark relativiert. Unter dem Erwartungsdruck seiner Kollegen, so eine These, habe er die Gedächtnislücken mit „rekonstruierten Inhalten“ gefüllt.

Vielleicht bringen die jetzt öffentlichen Bilder ja neue Hinweise zu dem Fall. Die Bundesanwaltschaft teilte immerhin mit, wohin diese zu richten seien: an das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter oder „jede andere Polizeidienststelle“.

Der Verdacht stützt sich auf die Waffenfunde

Aus Rücksicht auf die laufende Hauptverhandlung möchte die Bundesanwaltschaft nicht verraten, „auf welchen Beweisen und Indizien“ ihre Erkenntnis beruht. Es dürften jedoch dieselben sein, die schon die Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Böhnhardt und Mundlos als Täter schließen ließen: In dem ausgebrannten Wohnmobil, wo beide erschossen gefunden worden waren, wurden die in Heilbronn entwendeten Polizeiwaffen entdeckt. Die Tatwaffen – eine Radom 9 Millimeter Luger und eine Tokarev – fanden sich in der Zwickauer Wohnung des Trios, nebst Handschellen und Pfefferspray; auch im Bekennervideo wurde ausdrücklich auf den Polizistenmord Bezug genommen.

Irritierend ist nicht nur, dass der von Martin A. beschriebene Täter völlig anders aussieht als die NSU-Männer, sondern vor allem, dass es überhaupt eine Beschreibung von dem Polizeimeister gibt. Gegenüber Medien und Öffentlichkeit hatten die Behörden nämlich stets behauptet, A. könne sich „an nichts erinnern“. Dabei soll er einen der beiden Täter im Rückspiegel gesehen und daraufhin leicht den Kopf gedreht haben, was ihm wohl das Leben rettete. „Er hatte klare und konkrete Erinnerungen an die Situation, die er sich immer wieder vor seinem inneren Auge abrief und beschrieb“, protokollierten die Heilbronner Ermittler.

Sorge um das Leben des Polizeimeisters

Nach diesen wurde im November 2010, also dreieinhalb Jahre nach der Tat, das Phantombild angefertigt – ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, die sich später gegen die Veröffentlichung entschied. Der zuständige Staatsanwalt erklärte dies bei seiner Vernehmung vor dem Berliner NSU-Untersuchungsausschuss mit den Persönlichkeitsrechten des Polizisten, ging aber nicht näher auf die Gründe ein. Im Übergabebericht der Heilbronner an die Bundesanwaltschaft vom Januar 2012 steht klipp und klar, warum es bei der Legende vom Nichterinnern bleiben sollte – und es mithin auch kein Phantombild geben durfte. „Jedes Abweichen von der ursprünglichen Aussage“ hätte „Spekulationen eröffnet, die zu einer erheblichen und durch nichts zu rechtfertigenden Gefährdung des Lebens des Zeugen Martin A. hätte führen können“. Angesichts der „Skrupellosigkeit“ von Böhnhardt und Mundlos hätte eine solche Gefahr „in hohem Maß bestanden“. Nun, da beide tot sind, müsste der Beamte eigentlich keine Angst mehr haben – es sei denn vor dem Mann auf dem Phantombild. Die Qualität seiner Erinnerungen wird in dem Bericht indes stark relativiert. Unter dem Erwartungsdruck seiner Kollegen, so eine These, habe er die Gedächtnislücken mit „rekonstruierten Inhalten“ gefüllt.

Vielleicht bringen die jetzt öffentlichen Bilder ja neue Hinweise zu dem Fall. Die Bundesanwaltschaft teilte immerhin mit, wohin diese zu richten seien: an das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter oder „jede andere Polizeidienststelle“.