Im Prozess um die Spätfolgen des Porsche/VW-Übernahmekampfs verzögert sich der Fortgang weiter: Die Merckle-Kläger haben einen Befangenheitsantrag gestellt.

Im Prozess um die Spätfolgen des Porsche/VW-Übernahmekampfs verzögert sich der Fortgang weiter: Die Merckle-Kläger haben einen Befangenheitsantrag gestellt.

 

Braunschweig - Im Klagemarathon um die Börsenturbulenzen beim Übernahmekampf zwischen VW und Porsche gibt es erneut Verzögerungen. Die Kläger in einem von insgesamt fünf am Landgericht Braunschweig laufenden Schadenersatzverfahren halten den Vorsitzenden Richter Stefan Puhle für voreingenommen. Deswegen stellten sie einen Befangenheitsantrag, wie das Landgericht am Montag mitteilte.

Damit platzt der für diesen Mittwoch anberaumte Verkündungstermin in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 O 2068/12, in dem es um rund 213 Millionen Euro Schadenersatzforderungen gegen die Porsche-Holding PSE geht. Die Kläger dahinter sind der Merckle-Unternehmensgruppe zuzuordnen. Deren Gründer Adolf Merckle hatte sich mit Wetten auf VW-Kurse verspekuliert. Die Kläger geben der PSE eine Mitschuld.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist der Befangenheitsantrag damit begründet, dass Richter Puhle in dem Merckle-Fall inhaltlich auch auf die ähnlich gelagerten Parallelverfahren verwiesen habe. Die Kammer entscheide nun ohne Puhle und dafür mit dem Vertreter einer anderen Kammer am Landgericht über den Antrag. Sollte der abgelehnt werden, sei eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht möglich. Die Dauer der möglichen Verzögerung sei noch nicht genau abzusehen.

Die PSE begleitete den Aufbau ihrer Anteile am VW-Konzern vor rund sechs Jahren mit Mitteilungen an Finanzwelt und Medien. Zunächst hieß es, sie wolle bei Volkswagen nicht die ganze Macht. Im Herbst 2008 war das hinfällig. Mit dieser Nachricht Ende Oktober explodierte der VW-Kurs und Anleger mit Wetten auf sinkende VW-Kurse verloren Geld.

Die Kläger sehen sich nun rückblickend fehlinformiert und vermuten in den PSE-Mitteilungen Lügen oder zumindest Halbwahrheiten. Ihre Anwälte sprechen von „Strategien der systematischen Markttäuschung“. Die PSE weist alle Anschuldigungen dieser Art als unhaltbar zurück.

Die beiden übrigen für diesen Mittwoch geplanten Verfahren, bei denen es um zusammen gut 1,4 Millionen Euro geht (5O 401/13 und 5O 2433/12) behalten ihren Verkündungstermin. Prozessbeobachter rechnen mit Urteilen. Richter Puhle hatte im Laufe der Prozesse angedeutet, dass seine Kammer den Argumenten der Kläger nur sehr bedingt folgen könne.