06.01.2017 - 08:00 Uhr
Online kündigen gilt seit Oktober 2016
Seit dem 1. Oktober 2016 müssen Verbraucher für eine Kündigung nur noch einen Text schreiben – ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beehnden. Das Kündigen klappt nun per E-Mail, Fax oder Chatnachricht. Die neue Rechtslage gilt für nach dem 30. September 2016 neu abgeschlossene Verträge. Wichtige Verträge, die weiterhin nicht per E-Mail gekündigt werden können, sind notariell beurkundete Verträge (beispielsweise beim Kauf von Grundstücken und Ehevertrag), Mietverträge, Arbeitsverträge.1. Schritt
Das Unternehmen muss den Verbraucher, der kündigen möchte, eindeutig identifizieren können. Die Verbraucherzentrale rät, von einer E-Mail-Adresse oder Mobilnummer aus zu schreiben, die beim Vertragspartner hinterlegt ist. Wichtig ist auch die Angabe von Anschrift, Kunden- und Vertragsnummer. Kann das Unternehmen die Kündigung nicht zuordnen, kann die Kündigung nicht vollzogen werden.