Projekt in Walheim Große Bedenken gegen Klärschlamm-Heizkraftwerk

Neben dem Kohlekraftwerk soll ein Meiler zur Verbrennung von Klärschlamm errichtet werden. Foto: Werner Kuhnle

Der Planungsausschuss der Regionalversammlung lehnt einstimmig die EnBW-Pläne in Walheim (Kreis Ludwigsburg) ab. Die neue Anlage soll eigentlich neben dem bestehenden Kohlekraftwerk entstehen.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Ist es nun, wie die EnBW behauptet, ein Klärschlamm-Heizkraftwerk (KHKW), das 300 bis 400 Haushalte mit Strom versorgen soll? Oder handelt es sich bei dem Projekt um nicht mehr als eine moderne Müllverbrennungsanlage, die auf einem Gelände entstehen soll, das dafür nicht vorgesehen ist? Darüber lässt sich trefflich streiten. Tatsache ist in jedem Fall, dass die EnBW ein solches Klärschlamm-Heizkraftwerk in Walheim bauen möchte.

 

Das Problem: Eigentlich ist die dafür vorgesehene Fläche als Vorranggebiet für regional bedeutsame Kraftwerkanlagen reserviert, die in großem Umfang Energie produzieren. Eine solche ist ein KHKW aber nicht.

Deshalb hat die höhere Immissionsschutzbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren gestellt. An dieser Stelle kommt der Verband Region Stuttgart (VRS) ins Spiel. Zwar kann sich das RP theoretisch über die Stellungnahme der Region hinwegsetzen. Dennoch hat deren Entscheidung große Bedeutung für die Realisierungschancen der EnBW-Pläne. Die sind nun erheblich gesunken. Denn am Mittwoch hat der Planungsausschuss der Regionalversammlung nach einer kurzen, aber an Deutlichkeit kaum zu übertreffenden Diskussion einstimmig erhebliche Bedenken gegen das Projekt geäußert. Sogar die Grünen und die Freien Wähler, die zunächst dem Vorschlag der Geschäftsstelle folgen und grünes Licht für die Pläne geben wollten, stimmten schließlich mit den Gegnern.

Regionalräte fühlen sich von der EnBW an der Nase herumgeführt

Die Regionalräte fühlen sich bei dem Projekt von der EnBW an der Nase herumgeführt. Das Unternehmen handele aus rein wirtschaftlichen Interessen. Es sei, so CDU-Regionalrat Roland Schmid, überhaupt nicht einzusehen, „dass ausgerechnet im Verdichtungsraum Stuttgart, der demnächst zwei solcher Anlage hat, eine weitere Klärschlamm-Verbrennungsanlage gebaut werden soll, zu der dann Material aus einem Umkreis von 100 Kilometern angeliefert wird“.

Um ihr Ziel zu erreichen, so die einhellige Meinung, rede die EnBW alternative Standorte, etwa in Heilbronn, schlecht, verharmlose die Verkehrssituation rund um den Bereich Walheim-Kirchheim und stelle als Ersatz für die fehlende Energieerzeugung der Klärschlammverbrennung den Regionalräten vage den Bau von effektiveren Energieerzeugungsquellen in Aussicht. FDP-Regionalrat Kai Buschmann findet: „Die EnBW hat sich vollkommen unglaubwürdig gemacht. Wir sollten die Finger davon lassen.“

Ausstieg aus der Kohleverstromung hat Folgen

Für seine Entscheidung hat das Gremium vor allem die aus regionalplanerischer Sicht bedeutsamen Argumente geprüft. Dabei gibt es durchaus gute Gründe für den Bau weiterer Klärschlamm-Verbrennungsanlagen. Durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung entfällt demnächst die Möglichkeit, Klärschlamm in Kohlekraftwerken, in der Zementindustrie oder in Müllverbrennungsanlagen mit zu entsorgen. Vom Jahr 2029 an verbaut die gesetzliche Verpflichtung, Phosphor zurückzugewinnen, diesen Weg. Das hat dramatische Folgen: Denn bisher wurden so rund 73 Prozent der jährlich in Baden-Württemberg anfallenden 230 000 Tonnen Klärschlamm entsorgt.

Die Kapazitäten der drei bereits existierenden Klärschlamm-Verbrennungsanlagen in Stuttgart-Mühlhausen, Karlsruhe und bei Neu-Ulm reichen gerade einmal aus, um die restlichen 27 Prozent zu verarbeiten. Selbst wenn die bereits fortgeschrittenen Planungen zum Bau solcher Anlagen in Böblingen, Breisach und Forchheim realisiert werden, kann die Entsorgungskapazität lediglich auf 53 Prozent der anfallenden Klärschlammmenge erhöht werden. Es müssen also weitere Verbrennungsanlagen gebaut werden.

EnBW räumt erhöhtes Verkehrsaufkommen ein

Die EnBW hatte argumentiert, für das in Walheim geplante Werk würden nur einer von 20 Hektar des Vorranggebiets benötigt. Das entspreche fünf Prozent der Gesamtfläche. Selbst wenn man bedenke, dass rund zwei Hektar als Ausgleichszonen benötigt würden, bleibe noch ausreichend Platz für weitere Kraftwerkspläne. Auch sei der Standort aufgrund seiner industriellen Vorprägung, der Möglichkeit der Mit- und Weiternutzung von bestehender Infrastruktur und der Nutzung vorbelasteter Flächen, aus raumordnerischer Sicht ein prinzipiell geeigneter Standort für das geplante Vorhaben. Dieses Argumente ließ der Planungsausschuss ebenso nicht gelten wie die Deutung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens.

Zwar bedeutet, so räumt die EnBW ein, der Neubau auch ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen. Denn die Anlieferung des Klärschlamms und der Abtransport von Reststoffen soll per Lastwagen erfolgen. Doch die 120 bis maximal 150 zusätzlichen täglichen Fahrten fielen angesichts des bereits existierenden Verkehrsaufkommens auf der nahe gelegenen B 27 kaum ins Gewicht: Selbst im Worst-Case-Szenario wachse es im Bereich Kirchheim/Neckar lediglich um 0,2 Prozent bei den Autos und 3,3 Prozent bei Lastwagen. Ein Verkehrsgutachten bestätige, dass das bestehende Straßennetz diesen Zuwachs bewältigen kann.

Der Standort Walheim

Bedenken
Das Regierungspräsidium weist im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens darauf hin, dass der Standort des geplanten KHKW vollständig innerhalb eines Vorranggebiets für Standorte regionalbedeutsamer Kraftwerksanlagen liegt, die sich durch eine besonders hohe elektrische Leistung auszeichnen fallen. Das geplante KHKW könne aufgrund der erzielbaren elektrischen Leistung nicht unter diesen Kraftwerksbegriff subsumiert werden.

Überlegungen
Alleine anstelle des existierenden Kohlekraftwerks in Walheim, das 250 Megawatt produziert, könnten, so argumentiert die EnBW, auf dieser Fläche ein mit Öl, Gas oder zukünftig Wasserstoff betriebenes Gas-Dampfkraftwerk mit einer Leistung von 280 Megawatt oder zwei Gasturbinen mit einer Leistung von zusammen 600 Megawatt realisiert werden. Die derzeit noch weitgehend ungenutzte 5,6 Hektar große Fläche südwestlich des bestehenden Kraftwerks werde bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt. Sie bliebe als Flächenreserve des Vorranggebiets erhalten.

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