Promotionsrecht erhalten Faire Anerkennung der Hochschulen

An der Hochschule Esslingen haben Studierende schon einen Rennwagen entwickelt. Foto: Roberto Bulgrin/bulgrin

In Baden- Württemberg gibt es einen neuen Weg zum Doktortitel. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bekommen das Promotionsrecht. Ein konsequenter Schritt findet unsere Redakteurin Renate Allgöwer.

Bald können Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), in Baden-Württemberg an ihrer Hochschulart promovieren. Damit schließt Baden-Württemberg auf zu Hessen und Sachsen-Anhalt. Dort ist es bereits möglich, dass die Fachhochschulen ihren wissenschaftlichen Nachwuchs selbst ausbilden.

 

Es darf keine Doktoren ersten und zweiten Grades geben

Das ist ein konsequenter Schritt. Es ist unbestritten, dass an den Hochschulen qualifizierte Forschung betrieben wird. Dies ist nicht mehr allein den Universitäten vorbehalten. Dabei mag es durchaus Unterschiede zwischen den 24 öffentlichen und kirchlichen Hochschulen im Südwesten geben. Nicht jeder ist in jedem Fachgebiet forschungsmäßig herausragend. Doch natürlich muss die Qualität stimmen. Es darf keine Doktoren ersten und zweiten Grades geben.

Es ist ein richtiger Beitrag zur Qualitätssicherung, dass nicht die einzelne Hochschule die Promotion möglich macht, sondern ein eigens gegründeter Verbund. So kann sichergestellt werden, dass die forschungsstärksten Hochschulprofessoren aus dem ganzen Land die Doktoranden betreuen.

Eine gute Chance für Absolventen aus Nicht-Akademikerfamilien

Es ist kaum damit zu rechnen, dass die Promotion an den HAW ein Massenphänomen wird. Aber sie ist eine gute Chance für HAW-Absolventen, die oft nicht aus Akademikerfamilien kommen, ihren akademischen Weg fortzusetzen. Und sie ist eine Anerkennung der guten Arbeit der Hochschulen in Baden-Württemberg.

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