1,5 Millionen Euro beträgt der Schaden an der Stuttgart 21-Baustelle. Für einige dürfte der Montagabend ein bitteres Nachspiel haben.

Stuttgart - Die Stürmung der Baustelle durch Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 dürfte für manche Beteiligte ein bitteres Nachspiel haben. Am Montag hatten Demonstranten den Bauzaun am Hauptbahnhof niedergetrampelt, Sand in Tanks von Baufahrzeugen gefüllt, Reifen zerstört und Dutzende Rohre für das Grundwassermanagement unbrauchbar gemacht. Laut Deutscher Bahn wird der Sachschaden auf 1,5 Millionen Euro beziffert, vielleicht auch mehr-Geld, das die Eigentümer der beschädigten Fahrzeuge und Materialien auf zivilrechtlichem Weg von den Randalierern zurückfordern können.

 

Auf den ein oder anderen Beteiligten kommen also womöglich so hohe Geldforderungen zu, dass er sich damit bis an sein Lebensende verschuldet. Denn bei vorsätzlichen Handlungen, bei denen ein Schaden bewusst und gewollt verursacht wird, greift auch eine private Haftpflichtversicherung nicht unbedingt. Der Mittäter sowie jener, der nur Beihilfe geleistet und zum Beispiel Wache geschoben hat, kann dabei ebenso als Gesamtschuldner in die Haftung genommen werden wie der Haupttäter selbst.

 Mitunter ist von 1000 Demonstranten die Rede

Ob die Bauunternehmen bereits Schritte in Richtung Schadenersatz unternommen haben, ist noch nicht bekannt. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, müssen sie jedenfalls eindeutig nachweisen, wer an der Aktion beteiligt gewesen ist. Eine Sisyphusarbeit bei den mehreren Hundert Personen, die sich am Montagabend auf dem abgesperrten Areal am Hauptbahnhof aufgehalten hatten. Auf 300 kommen die Ermittler nach einer vorläufigen Auswertung des Video- und Fotomaterials, das die Beteiligten am Abend der Eskalation teilweise selbst aufgenommen haben. Mitunter ist sogar von bis zu eintausend Demonstranten die Rede.

Es scheint wahrscheinlich, dass die Eigentümer der beschädigten Sachen zunächst den strafrechtlichen Gang der Dinge abwarten. Denn völlig getrennt von zivilrechtlichen Regressansprüchen ermitteln die Behörden wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, der mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft wird, sowie wegen versuchten Totschlags (siehe Text oben). Werden Beteiligte vom Montagabend strafrechtlich verurteilt, ist es für die Bauunternehmen ungleich leichter, ihnen gegenüber Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Mehrere Verfahren wurden bereits eingeleitet

Auf die Ermittler kommt nach dem einen Abend jetzt eine ganze Flut von Arbeit zu. "Alle Anwesenden sind potenzielle Tatverdächtige", sagt die Stuttgarter Pressestaatsanwältin Claudia Krauth. Mehrere Verfahren wurden bereits eingeleitet; bisher sind der Polizei die Personalien von mindestens 14Protestierern bekannt, einer sitzt in Untersuchungshaft.

Unterdessen stehen die Arbeiten am Hauptbahnhof still. Von einem "tageweisen Verzug" redet die Bahn; am Montag, so ein Sprecher, wisse man mehr.