Proteste in der Silvesternacht So liefen die Corona-Demonstrationen in Stuttgart

In Stuttgart haben in der Silvesternacht Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen stattgefunden. An Abstandsregeln und Maskenpflicht hielten sich viele Teilnehmer nicht.
Stuttgart - Zum Jahresende haben Menschen in Stuttgart gegen die Corona-Politik der Bundesregierung und der Landesregierung Baden-Württembergs demonstriert. Dabei kam es wiederholt zu Verstößen gegen die Auflagen. Insgesamt fanden über den Donnerstagabend verteilt fünf Demonstrationen statt, wie die Polizei mitteilte.
Lesen Sie hier: Das ist die Bilanz der Silvesternacht in Stuttgart
Am Karlsplatz sei am Abend eine Versammlung aufgelöst worden, weil die rund 100 Teilnehmer die Mindestabstände nicht einhielten und eine daraufhin erlassene Auflage zum Tragen von Masken ebenfalls ignoriert worden sei. Aus dieser Demonstration sei unter „lautstarkem Unmut“ gegen die Polizei eine Spontanversammlung hervorgegangen. Diese umfasste ebenfalls rund 100 Personen und wurde aufgelöst, da sich viele Teilnehmer weigerten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so eine Polizeisprecherin.
Späte Versammlung am Karlsplatz
Zwar kontrollierten die Beamten Versammlungsteilnehmer, die behaupteten, ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht zu haben, größere Vorkommnisse habe es aber nicht gegeben, so die Sprecherin weiter. Neben einer Versammlung mit rund 100 Teilnehmern am Wilhelmsplatz demonstrierten am Abend nach Polizeiangaben rund 150 Personen im Schlossgarten gegen die Corona-Maßnahmen.
Am späten Abend fand erneut eine Versammlung am Karlsplatz mit rund 50 Teilnehmern statt. Diese wurde kurz nach Mitternacht von der Polizei aufgelöst, weil wieder Abstandsregeln und die Maskenpflicht nicht eingehalten wurden.
Bei den Demonstrationen in der Stuttgarter Innenstadt ging es unter anderem um ein „ein Silvester ohne Corona-Maßnahmen“ und „die sterbende Gastronomie“. Die Demonstrationen waren erlaubt worden, da die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg solche Versammlungen als sogenannten triftigen Grund nennt, für den eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung gemacht werden darf.
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