Prozess am Landgericht Ein Waiblinger soll dauerhaft in die Psychiatrie

Ein 24-Jähriger muss sich wegen räuberischer Erpressung und versuchter gefährliche Körperverletzung vor Gericht verantworten. Foto: dpa/Volker Hartmann

In Stuttgart hat der Prozess gegen einen 24-Jährigen wegen räuberischen Diebstahls begonnen. Der Mann gilt als zumindest vermindert schuldfähig. Es ist nicht das erste Mal, dass er mit einem Gerichtssaal Bekanntschaft macht.

Der Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts ist groß und kräftig. Aber er spricht leise, seine Worte sind teils kaum zu verstehen. Seine Handbewegungen sind langsam. Deutlich wird, dass sein Leben bisher nicht einfach war. Derzeit ist er vorläufig im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau untergebracht – und nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll das noch eine Weile so bleiben.

 

Sie hält den Mann für gefährlich für die Allgemeinheit und hat dessen längerfristige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Anlass ist ein Vorfall vom Juni dieses Jahres. Die Anklagebehörde wirft dem 24-Jährigen deswegen schwere räuberische Erpressung und versuchte gefährliche Körperverletzung vor.

Am Anfang steht ein Diebstahl mit einem Wert von 27 Euro

Laut Anklage hatte er bei einem Discounter in der Düsseldorfer Straße in Waiblingen drei Päckchen Zigaretten und Tabak im Gesamtwert von knapp 27 Euro entwendet. Er habe das Diebesgut in seine Jackentasche gesteckt und sei dann an der Kasse vorbeigegangen, ohne zu bezahlen. Als ein Mitarbeiter ihn angesprochen habe, soll er diesen zur Seite gestoßen und nach draußen geflüchtet sein. Dort hat ihn laut der Anklage ein Mitarbeiter von hinten umklammert, ein zweiter am Arm gehalten.

Daraufhin habe der 24-Jährige eine Schere gezückt und in Richtung eines Mitarbeiters gestochen, diesen aber verfehlt. Beiden sei es gelungen, den Mann zu entwaffnen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten – allerdings hätten die beiden Mitarbeiter dabei erhebliche Gegenwehr überwinden müssen, heißt es in der Anklage weiter. Wegen einer paranoiden Schizophrenie hält ihn die Staatsanwaltschaft für zumindest vermindert schuldfähig.

Über seinen Verteidiger Sebastian Fröhlich gab der 24-Jährige die Tat grundsätzlich zu – soweit er sich daran noch erinnern könne. Er habe am Vormittag eine halbe Flasche Whiskey getrunken und einen Joint geraucht. Er habe mit der Schere jedoch niemanden verletzen wollen. Er habe an dem Tag einfach rauchen wollen und kein Geld gehabt.

Der 24-Jährige berichtete, er habe in seinem Heimatland nie eine Schule besucht und könne weder lesen noch schreiben. Er habe im Garten seines Vaters geholfen, Obst zu ernten. Mit 16 Jahren habe er sich über Mali und Libyen auf den Weg nach Europa gemacht. Über Italien und Frankreich sei er nach Deutschland gekommen, wo er seit vier Jahren lebe. „Ich bin gekommen, um mein Leben zu retten und ein gutes Leben zu führen“, erklärte der 24-Jährige, dessen Asylanträge sowohl in Italien als auch in Deutschland abgelehnt worden sind.

Der Angeklagte war bereits im Gefängnis

Am ersten Prozesstag wurde auch bekannt, dass der junge Mann zehn Einträge im Vorstrafenregister hat und bereits einschlägig vorbestraft ist. Wegen eines ähnlichen Vorfalls in Waiblingen und einer aggressiven Aktion gegen Polizisten verbüßte er bereits eine 14-monatige Haftstrafe.

Der Prozess am Landgericht wird am 4. Dezember fortgesetzt, das Urteil soll dann am 8. Dezember verkündet werden.

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