Prozess am Landgericht Stuttgart Angeklagte bestreiten versuchte Tötung

Die Angeklagten bestreiten vor Gericht die Tatvorwürfe. Foto: Roberto Bulgrin

Bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung im Februar wurden in Plochingen zwei Männer im Alter von 21 und 29 Jahren schwer mit Messerstichen verletzt. Die Angeklagten haben nun zugegeben, sich in der Nähe des Tatorts aufgehalten zu haben, leugnen aber, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Plochingen - In den Prozess um eine gewaltsame Auseinandersetzung auf offener Straße, bei der im Februar in Plochingen ein 21- und ein 29-Jähriger schwer verletzt wurden, kommt Bewegung. Vor dem Stuttgarter Landgericht verlasen Verteidiger von zwei der Angeklagten Erklärungen ihrer Mandanten. Beide geben demnach zu, am Tattag in der Nähe des Tatorts rund um die Bahnhofstraße und die Esslinger Straße gewesen zu sein. Eine Beteiligung an den Angriffen bestreiten sie aber.

 

Bei der Durchsuchung der elterlichen Wohnung eines der drei Angeklagten in Plochingen waren Polizisten nach dem Vorfall fündig geworden. Einer der Beamten sagte im Zeugenstand, im Zimmer des Beschuldigten seien eine Armbrust mit Pfeilen und ein Poster der 2013 verbotenen Bande „Red Legion“ gefunden worden. Dennoch bestritt der Angeklagte in der von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung, mit der rockerähnlichen Straßengang in Verbindung zu stehen. Als sie verboten wurde, sei er erst zwölf Jahre alt gewesen. Und er habe zwar am Tattag mitbekommen, dass zwei seiner Freunde einem gemeinsamen Bekannten, mit dem sie offensichtlich in einen Streit verwickelt gewesen seien, im weiteren Umfeld des Bahnhofs eine Abreibung erteilen wollten. Obwohl auch er nicht gut auf diesen Bekannten zu sprechen gewesen sei, sei er jedoch nicht mitgegangen, da er an einer Magenkrankheit leide und Beschwerden gehabt habe.

Entlassung aus Haft gefordert

Auch der zweite Angeklagte bestritt über seinen Rechtsanwalt eine Beteiligung an der gewaltsamen Auseinandersetzung. Er habe sich zwar am 1. Februar eine Pistole zu seinem Schutz besorgt, doch an der Tat sei er nicht beteiligt gewesen. Er habe die beiden Freunde des anderen Angeklagten am Tattag im Bereich des Bahnhofs angetroffen und mitbekommen, dass sie einem Widersacher eine Abreibung verpassen wollten. Doch die beiden hätten ihn weggeschickt. Da er ein Handy bei sich gehabt habe, hätten die beiden Angst gehabt, dass ihr Aufenthaltsort geortet und nachverfolgt werden könne. Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe wies er zurück, er sei auch nie Mitglied der „Red Legion“ gewesen. Dennoch sei er seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Dies belaste ihn sehr, da er seine Familie vermisse.

Der dritte Angeklagte gab keine Erklärung ab. Sein Verteidiger forderte aber die Entlassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft. Die Beweisführung habe erbracht, dass die beiden Täter Kapuzen getragen hätten. Es sei aber belegt, dass sein Mandat am Tattag kein solches Kleidungsstück angehabt habe: „Der dringende Tatverdacht entfällt damit.“ Die Vorsitzende Richterin nahm den Antrag zur Kenntnis. Entschieden werden soll darüber aber erst an einem der zwölf weiteren Prozesstage.

Bei der Auseinandersetzung am 13. Februar waren zwei Männer im Alter von 21 und 29 Jahren schwer mit Messerstichen verletzt worden. Dem 21-Jährigen soll zudem eine Schusswunde zugefügt worden sein. Angeklagt sind die Männer wegen des Vorwurfs der versuchten Tötung. Im Laufe der bisherigen Verhandlung stand der Verdacht im Raum, dass rivalisierende Banden, darunter auch Mitglieder von „Red Legion“, Gebietskämpfe ausgetragen hätten. Zudem soll es sich bei der Plochinger Tat um einen Vergeltungsschlag für ein versuchtes Tötungsdelikt am 8. Februar in der Nürtinger Innenstadt handeln. Die Verhandlung wird an diesem Montag fortgesetzt.

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