Der Vater der 1981 getöteten Friederike gibt nicht auf. Er hat den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter auf Schmerzensgeld verklagt, um den Fall wiederaufzurollen. Doch die Richterin am Landgericht Lüneburg hat ihm am Mittwoch wenig Hoffnungen gemacht. StZ-Mitarbeiterin Wiebke Ramm hat den Prozess besucht.

Stuttgart - Ismet H. ist nicht gekommen. Nur seine beiden Anwälte sitzen Frederikes Vater, Hans von Möhlmann, im Saal 142 des Landgerichts Lüneburg gegenüber. Hans von Möhlmann hat gewusst, wie gering die Chance war, und doch wird er auf das gänzlich Unwahrscheinliche gehofft haben. Darauf, dass Ismet H. fast 34 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Frederike gesteht, das Mädchen am 4. November 1981 in einem Waldstück bei Hambühren nahe Celle ermordet zu haben. Doch Ismet H., heute 56 Jahre alt, ist nicht erschienen.

 

Formal geht es an diesem Tag vor der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts um Schmerzensgeld. Frederikes Vater hat Ismet H. auf zunächst 7000 Euro verklagt. Das Gericht macht ihm wenig Hoffnung auf Erfolg. Eigentlich will Hans von Möhlmann auch gar kein Geld. Er will, dass der Mörder und Vergewaltiger seiner Tochter in einem Strafprozess verurteilt wird. Der 72-Jährige ist davon überzeugt, dass Ismet H. dieser Mörder ist. Die Indizien sind erdrückend, trotzdem wird H. sich aller Wahrscheinlichkeit nach nie mehr vor einem Strafgericht verantworten müssen.

Erst vergewaltigt, dann erstochen

Am Abend des 4. Novembers 1981 will Frederike als Anhalterin von Celle nach Hause fahren, ins wenige Kilometer entfernte Örtchen Oldau. Sie steigt wohl in das Auto ihres Mörders ein. Die 17-Jährige wird erst vergewaltigt. Dann sticht der Täter elfmal mit dem Messer auf sie ein. Vier Tage später wird ihre Leiche gefunden. Reifenspuren am Tatort führen die Polizei zu Ismet H. Die Spuren am Tatort passen zu einem BMW 1602. H. fährt damals ein solches Auto. An Frederikes Kleidung finden sich auch Faserspuren aus H.s BMW.

1982 wird Ismet H. vom Landgericht Lüneburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil wieder auf und verweist den Fall an das Landgericht Stade. Dort wird Ismet H. 1983 freigesprochen. Der Mord an Frederike bleibt unaufgeklärt. 2012 suchen Ermittler zum ersten Mal nach DNA-Spuren an Frederikes sichergestellten Kleidungsstücken und werden fündig. An ihrer Damenbinde haftet DNA von Ismet H.