Prozess gegen Bande Vater-und-Sohn-Gespann vor Gericht

Drei mutmaßliche Einbrecher stehen derzeit vor Gericht (Symbolbild). Foto: dpa/Daniel Maurer

Ein 30-Jähriger, sein Vater und ein Komplize sollen unter anderem eine Firma in Kernen eingebrochen sein. Die Beute war damals 300 000 Euro wert. Die Verteidiger gehen einen Deal ein.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Allzu häufig ist es nicht, dass Vater und Sohn gemeinsam auf der Anklagebank sitzen. Doch in einem Verfahren des Landgerichts Stuttgart wegen Bandendiebstahls und Sachbeschädigung, unter anderem in Kernen, ist das der Fall. Einen 30-Jährigen, seinem Vater Mitte 50 und einem dritten Mann wird vorgeworfen, im November 2021 bei einem Hersteller von Präzisionswerkzeugen in eine Firma in Kernen eingestiegen zu sein. Die Beute soll mehr als 300 000 Euro wert gewesen sein.

 

Bei einem zweiten Einbruchsversuch klicken die Handschellen

Laut der Staatsanwaltschaft hatten sich die Drei zusammengetan, um im süddeutschen Raum in Firmen einzubrechen. In Kernen sollen die beiden älteren Bandenmitglieder zunächst ein Loch in den Zaun geschnitten, dann ein Fenster aufgehebelt und zwei Büros sowie einen Lagerraum aufgebrochen haben. Der dort angerichtete Schaden ist hoch: „Teilweise wurden teure Werkzeuge einfach auf den Boden geworfen“, hieß es damals im Polizeibericht. Die Höhe dieses Schadens wurde mit 10 000 Euro beziffert.

Bei einem zweiten Einbruch im Februar, diesmal bei einer Zerspanungstechnikfirma im Saarland, waren schließlich alle drei Angeklagten dabei – und hier endete die Diebestour auch. Der Einbruch scheiterte, kurz darauf klickten die Handschellen. In Untersuchungshaft sitzen derzeit aber nur die beiden älteren Angeklagten, der Jüngste ist auf freiem Fuß. Vor Gericht drückten Vater und Sohn ihren Unmut darüber aus, dass Briefe, die sie sich gegenseitig geschrieben hätten, den anderen kaum erreichten. „Wir zensieren Ihre Briefe und leiten sie dann weiter“, erklärte die Vorsitzende Richterin, Jasmin Neher-Klein.

Die Anklageschrift wird zugelassen

Anfangs hatten die Verteidiger noch versucht, gegen die Verlesung der Anklageschrift vorzugehen. Die Anklage sei zu unkonkret, gleichzeitig voreingenommen formuliert und entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, so einer der Rechtsanwälte. Einen entsprechenden Antrag wies die Richterin Neher-Klein jedoch ab: Es sei für den Prozess unverzichtbar, dass auch die Schöffen die Anklage kennen würden. „Es spricht auch nichts dafür, dass die Unvoreingenommenheit der Schöffen wegen der Anklageschrift beeinträchtigt werden könnte.“

Nach langen Beratungen zwischen Anklage und Verteidigern und einigem Hin und Her mit ihren eigenen Anwälten erklärten sich die drei Männer am Donnerstag schließlich bereit, einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft zuzustimmen. „Das Geständnis müsste die Beweisaufnahme aber stark verkürzen, ein spätes Geständnis lasse ich nicht gelten“, sagte der Staatsanwalt.

Entsprechend räumten die drei Männer über ihre Anwälte die Vorwürfe ein. Die damalige Beute haben die Männer offenbar verkauft. Allerdings hätten sie mit rund 30 000 Euro nur ein Zehntel des eigentlichen Wertes der Waren bekommen, so der Anwalt des Dritten im Bunde. „Es handelte sich um Spezialwerkzeug, das nicht wirklich profitabel veräußert werden konnte“, so der Anwalt in einer Erklärung.

Für ihr Geständnis wurde den teils einschlägig Vorbestraften Entgegenkommen zugesichert. Während der Jüngste im Bunde voraussichtlich mit weniger als zwei Jahren Haft davonkommt, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, drohen seinem Vater bis zu fünf Jahre Haft. Ihr mutmaßlicher Komplize wird voraussichtlich für gut drei Jahre ins Gefängnis geschickt. Dem 30-Jährigen droht allerdings weiteres Ungemach: Gegen ihn ist ein separates Verfahren anhängig. Vorgeworfen werden ihm dabei ebenfalls schwerer Diebstahl und Hehlerei. Möglicherweise wird also auch er nicht um eine Gefängnisstrafe herumkommen.

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