Prozess gegen Ex-KSK-Kommandeur Munitionsaffäre: Wird das Verfahren eingestellt?

Der Prozess gegen Markus Kreitmayr (links) wird möglicherweise eingestellt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Im Prozess um die Rolle des Ex-KSK-Kommandeurs in der Munitionsaffäre kommen weitere Details über die Missstände in der Einheit ans Licht. Der Richter sagt allerdings, er sehe bei Brigadegeneral Markus Kreitmayr ein „insgesamt geringes Maß an Schuld“.

Seit Freitag muss sich der frühere Kommandeur des Kommando Spezialkräfte (KSK) Markus Kreitmayr vor dem Tübinger Landgericht verantworten. Es geht um seine Rolle in der Munitionsaffäre. Weil er im März 2020 eine straffreie und anonyme Rückgabe fehlender Munition ermöglichte, wirft ihm die Staatsanwaltschaft unterlassene Mitwirkung in einem Strafverfahren vor.

 

Etwa 14 000 Schuss, hauptsächlich Gefechtsmunition, fehlten bei der Inventur 2019. Die Staatsanwaltschaft sah hier mögliche Straftaten. Deshalb hätte Kreitmayr den Sachverhalt melden müssen. Dies habe er nicht getan.

Kreitmayr begründete dies damit, dass er den Vorgang als Disziplinarangelegenheit betrachtet hatte. Deshalb habe er die Rückgabeaktion befohlen – ohne Strafe. Mit der Gefahr von Konsequenzen hätten die Soldaten aus Angst möglicherweise die Munition vom Kasernengelände geschafft. Das wäre dann eine Straftat gewesen.

Zwei Handgranaten, die niemand vermisste

Dies habe er verhindern wollen, so Kreitmayr. Auch hätte er befürchtet, dass die Munition „in falsche Hände“ kommt. In diese Zeit fielen mehrere Rechtsextremismusvorfälle im Umfeld des KSK. Seine Aktion habe deshalb der „Gefahrenabwehr“ gedient. Zurück kam die fehlende Munition dadurch nicht – jedoch 40 000 Schuss und zwei Handgranaten, die niemand vermisste.

Der Prozess brachte eklatante Mängel beim Umgang mit Munition im KSK ans Licht. Die Ausgabe und Rücknahme an die Soldaten wurde nicht gründlich dokumentiert. Manche Soldaten hatten aus Sorge eines Munitionsmangels gar Patronen unrechtmäßig gehortet. Kreitmayr nannte das eine „Fehlprägung der Soldaten“ und sprach von „viel Schlamperei“.

Trotz dieser Missstände waren die Inventuren bis 2018 in Ordnung. Fehler seien damals „einfach passend gemacht“ worden seien, erklärte ein LKA-Ermittler. Dass sich das nach 2018 änderte, lag vor allem an personellen Änderungen. In der Calwer Kaserne hatten neue Logistiker, ein neuer Kommandeur und ein neuer Kasernenkommandant das Sagen. Letzterer bezeichnete die vorgefundenen Zustände als „Saustall“.

Er beschrieb einen bestimmten „Habitus“ im KSK, der einen „legeren Umgang“ mit Munition zur Folge gehabt habe. Die Inventuren bis 2018 seien „auf Null“ aufgegangen. Das sei bei der Menge an Munition, die das KSK verbraucht, „ungewöhnlich“. Das müsse dem übergeordneten Divisionstab eigentlich aufgefallen sein.

„Alle wussten von den Schwierigkeiten mit Munition beim KSK“, meinte er. Ein Rechtsberater der Bundeswehr erklärte, dass die Inventur 2018 nur zwei Tage gedauert habe. Eigentlich seien die geforderten zehn Tage dafür schon zu wenig. „2019 war die erste vernünftige Inventur“, so der Rechtsberater.

Von Munition außerhalb des Kasernengeländes oder gar Diebstahl ging keiner der Zeugen aus, sondern von Fehlern in der Buchhaltung. Bei der rechtlichen Klassifizierung der gehorteten Munition auf dem Gelände gab es unterschiedliche Einschätzungen.

Kreitmayr und die Logistiker sprachen von „Fundmunition“ und damit einer Disziplinarangelegenheit. Der Rechtsberater nannte es „Schwarzbestände“. Ob die eine Straftat darstellen? Darüber gebe es bei der Bundeswehr unterschiedliche Ansichten. Schwarzbestände seien zudem kein alleiniges Problem des KSK, sondern in der Bundeswehr weit verbreitet.

„Unter Kreitmayr wurde wahnsinnig viel aufgeräumt“

Sowohl der damalige Chef-Logistiker als auch der Kasernenkommandant nahmen Kreitmayr in Schutz. Der Logistiker sah die Verfehlungen in der Munitionsbewirtschaftung unter früheren Kommandeuren. „Unter Kreitmayr wurde wahnsinnig viel aufgeräumt“, meinte der Kommandant. Er finde es „heuchlerisch“, dass sich höhere Ebenen und Vorgänger da aus der Verantwortung nehmen und sagen, sie hätten nichts gewusst.

Der vorsitzende Richter Armin Ernst sorgte am Ende des zweiten Verhandlungstages dann für eine Überraschung. Er beantrage die Verfahrenseinstellung gegen eine Geldzahlung Kreitmayrs von 8000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.

Ernst sah bei Kreitmayr ein „insgesamt geringes Maß an Schuld“. Der habe bei der verschwundenen Munition nicht von Straftaten ausgehen und deshalb auch nicht die Staatsanwaltschaft einschalten müssen.

Missstände seien bekannt gewesen

Dieser Verdacht habe sich erst nach einer Durchsuchung beim damaligen KSK-Soldat Philipp Sch. im Mai 2020 ergeben. Ermittler fanden auf dessen Privatgrundstück in Sachsen Munition, auch aus Beständen des KSK. Da sei Kreitmayrs Rückgabeaktion aber schon „großteils“ abgeschlossen.

Ernst bemängelte beim KSK allerdings „vorschriftswidrige Dokumentationen“ im Umgang mit Munition. Dies führte er auf personelle Engpässe und Nachlässigkeiten zurück. Die Missstände seien in der Bundeswehr bekannt gewesen und nicht auf Straftaten zurückzuführen.

Ob Verteidigung und Staatsanwaltschaft Ernsts Vorschlag annehmen, geben sie am nächsten Verhandlungstag, dem 19. Februar, bekannt. Falls nicht, geht die Beweisaufnahme des Verfahrens weiter.

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