Im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei ist am Freitag die Entscheidung gefallen, ob ein mitgeschnittenes Videotelefonat als Beweismittel eingebracht werden darf.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Im Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, ist es am Freitag zu einer spannenden Wendung gekommen. Die Kammer hat den Audio-Mitschnitt eines Videotelefonats zwischen dem Angeklagten Inspekteur und der Polizistin, die er sexuell genötigt haben soll, als Beweismittel zugelassen. Für die Nebenklagevertreter, die Anwälte der 30-jährigen Kommissarin, ist das eine gute Nachricht. Die Aufnahme kann vermutlich als wichtiger Beweis dafür dienen, dass die Intimitäten und die Tathandlung vom Inspekteur ausgingen.

 

In dem Verfahren geht es um sexuelle Nötigung

In dem Verfahren muss sich der höchste Polizeibeamte des Landes wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung verantworten. Er soll nach einem Umtrunk im Innenministerium im November 2021 mit der Kollegin nach Bad Cannstatt in eine Eckkneipe gegangen sein. In dem Lokal kam es zu Küssen und Berührungen. Die Verteidigung ist der Ansicht, dass die Frau dies initiiert habe – die Nebenklagevertretung sieht klar den Angeklagten als Initiator. Zur eigentlichen Tat soll es bei einem kurzen Gang vor die Tür gekommen sein. Draußen soll der Inspekteur die Frau genötigt haben, ihn am Geschlechtsteil anzufassen, während er urinierte.

Das Gespräch über Skype fand wenige Tage nach der Tat statt. Laut Aussagen des Vernehmungsbeamten und der Polizeipräsidentin Stefanie Hinz, die mit dem mutmaßlichen Opfer darüber sprachen, war die Kommissarin zuvor mehreren Kontaktversuchen des Inspekteurs ausgewichen. Sie zeichnete das Gespräch ohne Wissen des Inspekteurs auf. Deswegen war gegen die Frau ermittelt worden, denn das ist nicht erlaubt. Das Verfahren wurde eingestellt.