Prozess gegen Inspekteur der Polizei Hinter verschlossenen Türen sagt das Opfer aus

Der Inspekteur mit einer Anwältin aus dem Team seiner Verteidigung. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Es geht um Macht, um Sex und einen folgenreichen Kneipenbesuch: Der Prozess gegen den höchstrangigen Polizisten des Landes hat begonnen. Der wehrt sich heftig gegen die Vorwürfe.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Alle Augen richten sich auf das Paar: Der Angeklagte kommt nicht allein in den Saal. Seine Ehefrau ist eng bei ihm. Sie sollen Händchen gehalten haben, wispert man durch die Reihen im vollen Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts. Dazu passt das Statement, das in den Schulterriemen der Handtasche seiner Gattin gewoben ist: „STAY STRONG“ steht da in Großbuchstaben, bleib stark.

 

Das ist an diesem Freitagvormittag mehr als ein Modestatement, das ist eine Ansage an alle Beteiligten, als sie mit ihrem Mann Andreas Renner, dem suspendierten Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg, den Raum betritt. Dann erst trennen sich ihre Wege. Er muss rechts auf der Anklagebank Platz nehmen und sich anhören, was ihm vorgeworfen wird: Sexuelle Nötigung einer 34-jährigen Polizistin, über deren Zukunft er im Zuge des Auswahlverfahrens für das Studium zum höheren Dienst mitbestimmen sollte. Die Ehefrau sitzt an der gegenüberliegenden Wand. Es ist der Platz mit der maximalen Entfernung, der noch Blickkontakt zulässt. Und den suchen sie immer wieder.

Mit der Ehefrau hört sich das Publikum im Saal an, was die Anklage dem 49-jährigen obersten Polizisten im Land vorzuwerfen hat. Eine 34-jährige Polizistin hat ihn angezeigt. Sie wollte aufsteigen in den höheren Dienst, das setzt bei der Polizei ein Studium an der Führungsakademie voraus. Die Auswahl dafür trifft ein Gremium, dem auch der Inspekteur angehört. Und er sollte sie bei der Vorbereitung unterstützen. Das soll der Anlass für ein Personalgespräch gewesen sein, das am Nachmittag des 12. November 2021 im Büro des Inspekteurs lief – warum auch immer stand dabei eine Flasche Sekt auf dem Tisch. Es kamen weitere Kollegen vorbei, man ging in ein Lokal. Als die meisten sich verabschiedeten, „bewegte er sie dazu, mit ihm einen Absacker zu nehmen“, heißt es in der Anklage. Die Frau ging mit in ein Lokal, eine Eckkneipe in Stuttgart- Bad Cannstatt.

Dort sei es zur „Duldung und Vornahme sexueller Handlungen“ gekommen, zunächst Küsse und Berührungen. Dann seien der Inspekteur und die junge Beamtin vor die Tür gegangen, wo er sie überrumpelt haben soll und dazu gebracht, ihn im Intimbereich zu berühren. „Sie empfand dabei Ekel“ trägt die Staatsanwältin vor. Die Frau, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, habe sich „nicht in der Lage gesehen, sich zu widersetzen“, so die Anklagevertreterin. Die Tat ist als sexuelle Nötigung angeklagt.

Die Beamtin sagt in nicht öffentlicher Verhandlung aus

Während die Anklage eindeutig davon ausgeht, die Frau sei das Opfer, will die Verteidigerin des Inspekteurs das nicht so stehen lassen. Sie hat ein entsprechendes Statement vorbereitet. Und ob dieses überhaupt gehalten werden darf und wer es hören darf, das ist am Freitagmorgen das große Thema zu Prozessbeginn. Auf knallgelbem Papier hat die Rechtsanwältin Ricarda Lang das Statement für ihren Mandanten ausgedruckt und an die rund 20 Journalistinnen und Journalisten im Saal verteilen lassen, noch vor Verhandlungsbeginn. Schon recken sich die Köpfe im Publikum, um zu erfahren, was wohl auf den bunten Blättern steht.

Doch die Öffentlichkeit soll das nicht erfahren. Und damit auch die Presse nicht. Denn das Statement wird später hinter verschlossenen Türen vorgetragen. Die Kammer unter dem Vorsitz von Volker Peterke entschied das, nachdem der Anwalt der Nebenklägerin einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Weite Teile des Inhalts stehen jedoch am frühen Freitagmorgen schon im Internet. Und die Verteidigerin benutzt viele Informationen daraus, um zu begründen, warum sie das Statement in öffentlicher Verhandlung halten will.

Die Verteidigerin bezichtigt die Polizistin der Lüge

In ihrer Begründung sagt die Anwältin, die Tatvorwürfe hätten sich in der Öffentlichkeit abgespielt – die Beamtin sei mit dem Inspekteur in einer Kneipe gewesen, zusammen mit 30 bis 50 anderen Gästen. Außerdem liegen Videoaufnahmen vor. Diese würden aus Sicht der Verteidigerin beweisen, dass die Frau initiativ gewesen sei bei den Intimitäten im Lokal. Auch seien die Informationen über ein Verhältnis der Frau mit einem ranghöheren älteren Beamten, der verheiratet sei, schon an die Presse gelangt. Sie nennt in diesem Zusammenhang auch den Namen des betroffenen Beamten, obwohl die Begründung noch in öffentlicher Sitzung vorgetragen wurde. Der Anwalt der Nebenklägerin geht einmal dazwischen, als seine Mandantin der Lüge bezichtigt wird.

Am Ende entscheidet die Kammer, dass das Statement vorgetragen werden darf – ohne Öffentlichkeit. Auch, um den beiden Schöffinnen einen Einblick über den Verlauf des Abends aus der Sicht des Angeklagten zu gewähren. Denn sie kennen zwar die Berichterstattung über die Vorwürfe, aber keine Akten mit den Aussagen des Inspekteurs der Polizei. Die Conclusio der Verteidigerin: Eigentlich sei ihr Mandant das Opfer – einer ungerechtfertigten Beschuldigung. Denn die Frau sei in jener Nacht initiativ geworden, das belege das Video aus der Überwachungskamera der Kneipe. Auch habe sie immer wieder den Kontakt zu älteren ranghöheren Beamten gesucht, um beruflich voranzukommen, so die Verteidigung.

Auch geht es um die Rolle der Öffentlichkeit am ersten Prozesstag. Nebenklage und Verteidigung streiten, inwieweit die Presse und das Publikum am Prozess teilnehmen dürfen. Der Richter entscheidet, dass die Nebenklägerin nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden darf. Das Recht auf Schutz der Intimsphäre überwiege gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit an dem Fall. Am Nachmittag sollte allerdings in öffentlicher Sitzung das Video aus dem Kneipenbesuch gezeigt werden. Denn was in der Kneipe geschah, so die Argumentation des Richters, geschah zumindest an einem öffentlichen Ort – im Gegensatz zu den Geschehnissen vor der Tür. Die Nebenklägerin ist währenddessen nicht im Saal. Sie wartet in einem Raum für Zeuginnen und Zeugen, bis ihre Aussage gefragt ist. Neben den Verfahrensbeteiligten darf dabei die Ehefrau als Vertrauensperson des Angeklagten bleiben.

Gegen den Inspekteur läuft auch noch ein Disziplinarverfahren

Der Fall ist längst weit mehr als nur die Frage nach Schuld und Gerechtigkeit, das wurde auch im Gericht wieder klar. Die Verteidigerin sprach mehrfach von einer Vorverurteilung des Inspekteurs. Ein Vorwurf, der auch im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss des Landtages zu der Causa Renner immer wieder laut geworden ist, seit dieser im Sommer 2022 seine Arbeit aufnahm.

Beleuchtet werden soll in dem Ausschuss nicht nur der Vorfall vom November 2021, sondern auch die Vergabepraxis für wichtige Posten innerhalb der Polizei. Innenminister Thomas Strobl (CDU) wird vorgeworfen, er habe den Kandidaten Andreas Renner präferiert und durchgesetzt. Er lobte ihn bei Amtsantritt in den höchsten Tönen, zumal Renner seinerzeit mit 47 der jüngste Inspekteur war, den die Polizei in Baden-Württemberg je hatte. Im Zeitraum des Gerichtsverfahrens wird Renner nun Anfang Mai 50. Und steht danach eventuell vor seinem Karriereende, so er schuldig gesprochen wird. Denn es steht ein Disziplinarverfahren gegen ihn an, das schon eingeleitet, aber noch ausgesetzt ist. Eine Verurteilung kann ihn sogar seinen Beamtenstatus kosten.

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