Der suspendierte Polizeiinspekteur muss sich in Stuttgart wegen sexueller Nötigung vor Gericht verantworten. Gleich zu Prozessauftakt kommt es zu einer Überraschung.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Zum Prozessauftakt gegen den Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung hat es am Freitagmorgen vor der 5. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts eine Überraschung gegeben. Der 49-jährige Angeklagte, bis zu seiner Suspendierung der höchste Polizist im Land, ließ seine Anwältin Ricarda Lang eine Erklärung verlesen. Der Angeklagte machte weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen Äußerungen. Die Frau, die ihn angezeigt hat und als Nebenklägerin auftritt, war zu Beginn der Verhandlung nicht im Saal.

 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 12. auf den 13. November die Anwärterin für den höheren Dienst sexuell genötigt zu haben. Zuvor seien die beiden in einer Cannstatter Eckkneipe gewesen. Er soll mit der Frau vor die Tür gegangen sein, sich entblößt haben und sie dazu gedrängt haben, ihn im Intimbereich zu berühren.

Streit um Stellungnahme

Die Verteidigung wies in ihrer Erklärung die Vorwürfe gegen den früheren Inspekteur der Polizei zurück. Die 34-jährige Kriminalhauptkommissarin, die den vormals höchstrangigen Polizisten des Landes der Nötigung beschuldigt, habe in einem Lokal in der Öffentlichkeit mit ihm sexuelle Handlungen ausgeübt, Küsse ausgetauscht und viele Intimitäten, sagte die Anwältin des Polizisten am Freitag zum Prozessauftakt. Sie bezichtigte die Anzeigenerstatterin der Lüge. Zunächst stritten Staatsanwaltschaft und Verteidigung darüber, ob die Anwältin des Inspekteurs zum Prozessbeginn eine Stellungnahme vorlesen darf. 

Inspekteur ist derzeit suspendiert

Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Schluss, dass sich die Frau nicht wehrte, weil sie Nachteile bei ihrer anstehenden Auswahl für das Studium zum höheren Dienst befürchtete. Sie offenbarte sich wenige Tage später am 18. November 2021 der Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, die den Inspekteur suspendierte und die Staatsanwaltschaft informierte.

Die Strafkammer hat für den Prozess acht Verhandlungstage angesetzt.