Video-Überwachung in Gaststätten ist eigentlich tabu. Doch im Prozess gegen den Polizeiinspekteur des Landes wurden die Aufnahmen aus einer Cannstatter Eckkneipe zum zentralen Beweismittel. Was sagen Datenschützer dazu?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Man muss schon aufpassen, um das Schild nicht zu übersehen. „Achtung, Videoüberwachung!“, dazu eine stilisierte Kamera – so prangt es nicht direkt an der Tür zur Eckkneipe The Corner in Bad Cannstatt, sondern etwas blass hinter einer Glasscheibe daneben. Ergänzt wird es durch weitere Hinweise per Piktogramm: kein Zutritt unter 18, Hunde tabu, Essen mitbringen verboten.