Prozess in Böblingen Bauarbeiter besitzt 3000 Dateien mit Kinderpornografie
Ein amerikanisches Institut überwacht verdächtige Dateien im Netz. Dadurch flog ein Besitzer von tausenden Dateien mit Kinderpornografie im Kreis Böblingen auf.
Ein amerikanisches Institut überwacht verdächtige Dateien im Netz. Dadurch flog ein Besitzer von tausenden Dateien mit Kinderpornografie im Kreis Böblingen auf.
„Den Kindern wird unermessliches Leid angetan“, so begründete der Vorsitzende Richter des Böblinger Schöffengerichts das Urteil von einem Jahr und sechs Monaten Haftstrafe plus einer Geldbuße für einen Mann aus dem Kreis Böblingen am Donnerstag. Der 43-Jährige war angeklagt, weil er um die 3000 Dateien überwiegend mit Kinderpornografie besessen hatte: Mädchen, Jungen, Säuglinge, es war kein Kind darunter, das älter als neun Jahre war.
Was der Angeklagte nicht wusste und was er sich vielleicht auch nicht hatte vorstellen können: Das amerikanische „ National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC), zu deutsch: das „Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“, arbeitet mit Internet-Betreibern weltweit zusammen. Sobald im Netz eine verdächtige Datei verschoben wird, ermittelt das NCMEC den PC des Empfängers und gibt die sogenannte IP-Adresse des Rechners an die nationalen Strafverfolgungsbehörden weiter. Diese wiederum ermitteln dann den physischen Standort des betreffenden Computers – in diesem Fall eben den Kreis Böblingen.
Deswegen hatte der angeklagte Bauarbeiter im Jahr 2022 Besuch von der Polizei bekommen. Vor Gericht nun gab er an, insgeheim damit gerechnet zu haben, dass er einmal auffliegen würde. 2022 hatte er sich den Beamten gegenüber überaus kooperativ gezeigt. Er hatte die Passwörter seines Handys, seines Computers und seines Laptops ausgehändigt und hatte sie sogar zu einem Versteck hinter einem Schränkchen, wo er Sticks und SD-Karten mit weiteren Bildern gesammelt hatte, geführt.
Als Begründung für seinen Konsum von Kinderpornografie gab er an, Eheprobleme gehabt zu haben, zudem habe er unter der Isolation in der Corona-Zeit gelitten. Um tiefer liegenden Ursachen auf den Grund zu gehen, hatte sich der Angeklagte aus freien Stücken vor der Verhandlung in eine Therapie begeben.
Die Beweisaufnahme vor Gericht war schnell beendet, als einzige Zeugen waren zwei Polizisten geladen: der Beamte, der den Angeklagten aufgespürt hatte, und die Beamtin, die die Fotos auswerten musste.
Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie 6000 Euro Geldbuße. Er forderte außerdem, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe der Beschuldigte eine günstige Sozialprognose mit fester Beziehung und einem festen Arbeitsplatz. Außerdem habe er keinen Eintrag im Vorstrafenregister. Auch, dass er mehr Taten zugegeben hatte, als er eigentlich müsste, und den Behörden die Arbeit erleichtert hatte, indem er die Polizei zu seinem Versteck mit den USB-Sticks und den SD-Karten führte, spreche für ihn. Gegen ihn spreche, dass es eine nicht geringe Menge von Dateien gewesen sei, die der Angeklagte gehortet hatte.
Während der Verhandlung war zu spüren, dass die Juristen mit der Gesetzeslage unzufrieden waren und hier wohl einen minderschweren Fall angesetzt hätten. Nur hat der Gesetzgeber diesen nicht vorgesehen, auch wenn eine Novelle der Gesetzeslage im Raum steht. Am Ende schloss sich das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Mann zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Geldbuße von 4400 Euro, zahlbar etwa an den Kinderschutzbund. Auch muss der Mann nachweisen, dass er seine Therapie fortsetzt.