Hat Toby das Treppenhaus zerkratzt und verschmutzt? So sagt es zumindest der Vermieter, der den Hund nicht in der Wohnung haben will. Der Streit geht in eine weitere Runde. Und das Gericht will sich den Vierbeiner nun mal anschauen.

Hannover - Die Aussagen von sieben Zeugen reichten Amtsrichter Marcus Hettig nicht, um über das Schicksal von Mischlingshund Toby zu entscheiden. Die Besitzerin des Vierbeiners aus Hannover will juristisch durchsetzen, ihren Liebling in ihrer Wohnung zu behalten.

 

Dagegen beharrt der Vermieter darauf, dass Toby weg muss, weil der Rüde die anderen Hausbewohner störe und das Treppenhaus zerkratze. Am Freitag kündigte der Richter an, weitere Beweise erheben zu wollen. „Dabei möchte ich auch selbst den Hund in Augenschein nehmen“, sagte Hettig.

Ein Sachverständiger soll bei dem Ortstermin prüfen, ob der Hund das Treppenhaus verschmutzt und zerkratzt, wie der Vermieter behauptet. Die Wohnung der Klägerin liegt in der zweiten Etage - also kann geschaut werden, ob die Treppe darüber weniger Kratzer aufweist.

Kosten für Gutachter muss Vermieter vorstrecken

Damit wird sich das im Juli gestartete Zivilverfahren wohl noch bis ins nächste Jahr ziehen. Die Kosten für den Gutachter muss zunächst der Vermieter vorstrecken. Sollte er den Prozess gewinnen, muss die Mieterin zahlen.

Dass sich ein Gericht so intensiv mit der Haltung eines Tieres in einer Mietwohnung beschäftigt, ist nicht ungewöhnlich. Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietverträgen seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) nicht mehr generell verbieten. Die Karlsruher Richter urteilten im Frühjahr 2013, dass eine Abwägung der Interessen in jedem Einzelfall notwendig sei.

Die Klägerin hatte den Hund angeschafft, obwohl sie dafür laut Mietvertrag eine Genehmigung ihres Vermieters hätte einholen müssen. Vor Gericht erklärte eine Zeugin, sie habe das Tier aus Rumänien zunächst nur übergangsweise bei ihrer Freundin untergebracht, dann aber kein neues Zuhause für Toby gefunden. Mehrere Nachbarn in dem überwiegend von Eigentümern bewohnten Haus gaben an, Toby störe nicht. Der Hauswart beschwerte sich dagegen über Sandhaufen im Treppenhaus. Die Besitzerin argumentiert, ihre gesundheitlichen Probleme hätten sich deutlich gebessert, seit Toby da sei.

In mehr als jedem dritten Haushalt lebt ein Tier

Konflikte um Hunde und Katzen sind aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund seit der Grundsatzentscheidung des BGH komplizierter geworden. „Es ist nachvollziehbar, dass helfende Hunde etwa für zuckerkranke oder blinde Menschen in Mietwohnungen gehalten werden dürfen“, sagte Haus & Grund-Juristin Inka-Marie Storm. Strittig sei allerdings zum Beispiel die Frage, wie viele Hunde ein Vermieter in einer 50-Quadratmeter-Wohnung tolerieren müsse.

Im Fall von Toby hatten die Wohnungseigentümer bereits 2006 beschlossen, die Tierhaltung bei Neuvermietungen zu verbieten. Ob ein solcher Beschluss allerdings auch für die 2014 eingezogene Mieterin gilt, ist rechtlich strittig. Bei der Tierhaltung in Mietwohnungen sei die Rechtsprechung immer noch recht mieterfeindlich, kritisierte der Geschäftsführer des Mieterschutzbundes, Claus Deese.

Die Gerichte müssten die Lebenswirklichkeit in Deutschland anerkennen, forderte er: „In mehr als jedem dritten Haushalt lebt ein Tier.“ 2014 waren es nach Angaben des Industrieverbandes Heimtierbedarf rund 28,5 Millionen Heimtiere, davon etwa 11,8 Millionen Katzen und 6,8 Millionen Hunde.