Weil sich ein Streit nicht aufklären lässt, wird ein Prozess wegen Körperverletzung eingestellt.

Leonberg - Die Beteiligten hatten Blutalkoholwerte von 2,1 beziehungsweise 1,4 Promille, der Anlass war nichtig, die Verletzungen gering. Dennoch musste sich ein 27-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Leonberg für Vorfälle rund um einen Streit in einer Leonberger Kneipe in der Innenstadt mit mehreren Beteiligten in einem Prozess wegen Körperverletzung verantworten. Am Ende wurde das Verfahren jedoch eingestellt – der genaue Ablauf der Streitigkeiten vom Januar dieses Jahres ließ sich trotz zahlreicher Zeugen nicht mehr rekonstruieren.

 

In der Anklage wurde dem 27-Jährigen vorgeworfen, gegen 3.15 Uhr einem 21-Jährigen aus Höfingen nach einem verbalen Streit einen Kopfstoß versetzt zu haben, so dass sich das Opfer eine Nasenprellung zugezogen hatte. Dies bestritt der Angeklagte, bei dem die Polizei einen Blutalkoholwert von 2,1 Promille festgestellt hatte, vehement: Er sei mit einem Freund und zwei Frauen nach einer Geburtstagsfeier in eine Kneipe in der Leonberger Innenstadt gegangen. Dort sei ihm ein Schnapsglas in den Tischkicker gefallen, an dem eine andere Gruppe spielte. Daraufhin sei es zum Streit zwischen seinem Freund und einem 20-Jährigen aus der anderen Gruppe gekommen. Die Wirtin habe die Polizei gerufen und sie alle rausgeworfen. Er habe daraufhin den 21-Jährigen gefragt, warum er seiner Freundin einen Schal ins Gesicht geworfen habe. Daraufhin habe er von diesem einen Faustschlag aufs Auge bekommen, er selbst habe nichts gemacht. „Ich verstehe nicht, warum ich jetzt hier als Angeklagter sitze“, sagte der 27-Jährige.

Aus Reflex zurückgeschlagen

Das 21-jährige Opfer erklärte im Zeugenstand, er habe sehr wohl eine Kopfnuss bekommen und dann in einer Reflexreaktion zurückgeschlagen. Dies konnte jedoch keiner der anderen vier vernommenen Zeugen bestätigen. Der 20-Jährige sagte, er habe den Schal der Freundin nicht ins Gesicht geschlagen, sondern vom Boden aufgehoben und ihr um den Hals gelegt. Ein 25-Jähriger erklärte, er habe diesem dafür „eine Respektschelle“ verpasst. „Das war ziemlich blöd von mir, aber wir sind anschließend raus und haben das unter Männern geklärt“, führte er weiter aus.

Zu der angeblichen Kopfnuss und der folgenden Ohrfeige zwischen dem Angeklagten und dem 21-Jährigen konnte jedoch keiner mehr etwas sagen, die meisten Zeugen standen mit dem Rücken zum Geschehen oder zu weit weg.

Daher blieb Richterin Jasmin Steinhart am Ende nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen.