Der Prozess gegen einen Autohändler wird eingestellt, weil sich nicht nachweisen lässt, ob er manipuliert hat.

Leonberg - Der Mann auf der Anklagebank versteht nicht, was ihn vor die Schranken des Leonberger Amtsgerichts gebracht hat. „Ich habe meinem Neffen einen BMW und mein rotes Kennzeichen gegeben, damit er das Auto zur Verschiffung bringt“, erklärt er dem Richter Thomas Krüger. Das Problem dabei: Als der Neffe an einem Junimorgen des vergangenen Jahres von der Polizei kontrolliert wurde, stellten die Beamten fest, dass die Versicherungsplakette auf dem Nummernschild mit einem Klebestreifen befestigt war. Dies brachte dem 42-jährigen Autohändler eine Anklage wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

 

Er soll gewusst haben, dass der BMW nicht versichert gewesen sei. Dagegen wehrt sich der Autohändler aus Waldenbuch vehement: „Ich weiß nicht, wie der Klebestreifen auf das Schild gekommen ist. Als ich meinem Neffen mein Händler-Kennzeichen gegeben habe, war kein Klebestreifen drauf“, erklärte er. Er habe auch keine Versicherungsplakette eines anderen Autos auf dem Kennzeichen befestigt.

Licht ins Dunkel?

Ein Vertreter der Kfz-Zulassungsstelle konnte im Zeugenstand nur bedingt Licht in die Angelegenheit bringen: „Händlerkennzeichen werden nur an nachweislich zuverlässige Händler vergeben, weil diese dann ihre eigene Zulassungsstelle sind“, erläuterte der Behördenvertreter.

Solche roten Kennzeichen würden nur befristet vergeben und müssten regelmäßig neu beantragt werden. Zudem seien die Händler verpflichtet, über die Fahrten ihrer Autos mit dem Kennzeichen ein Fahrtenbuch zu führen.

Eine mögliche Erklärung

Am Tattag habe für das Kennzeichen des Angeklagten Versicherungsschutz bestanden. Er könne jedoch nicht mit Sicherheit sagen, ob die Plakette zu dem Kennzeichen, das der Händler seit 2013 genutzt habe, gehört habe. „Das geht nur bei neuen Plaketten, die einen Code haben“, erklärte er. Dass die Plakette mit einem Klebeband befestigt gewesen sei, deute auch nicht zwangsläufig auf eine Straftat hin. „Wenn Autos häufig gewaschen werden, kann es sein, dass die Plakette nicht mehr gut klebt“, führte der Mann von der Zulassungsstelle aus.

Nach kurzer Beratung schlug Richter Krüger vor, das Verfahren einzustellen. Dem stimmten der Staatsanwalt und der Verteidiger des Angeklagten zu. So blieb dem Angeklagten, der sich bis zum Schluss keiner Schuld bewusst war, aus dem Prozess allein die Folge, dass er – anders als bei einem Freispruch – seinen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen musste.