Ein 38-jähriger Mann aus Weinstadt soll eine Frau vergewaltigt haben. Das deutlich jüngere Opfer gilt als kognitiv beeinträchtigt und steht unter Vormundschaft. Das hat Auswirkungen – auch auf das Strafmaß.

Weinstadt - Hat der 38-jährige Angeklagte die eingeschränkte Auffassungsgabe seines deutlich jüngeren Opfers ausgenutzt, um seinen Willen durchzusetzen und es zu sexuellen Handlungen zu zwingen? Diese Frage soll die 7. Strafkammer am Landgericht Stuttgart in einem viertägigen Prozess klären, der am Mittwoch begonnen hat. Das Urteil wird am 19. November erwartet.