Die Firma Steiger klagt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, weil sie auf dem vergangenen Volksfest nicht zugelassen worden war.

Stuttgart - Meterstäbe und Maßbänder sind keine gezückt worden im Saal 2 des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, ansonsten haben die Kontrahenten am Donnerstag im Streit um das schönste und größte Riesenrad aber alles erdenkliche unternommen, um dem Richter ihre jeweilige Höhenberechnung plausibel zu machen. 56,20 Meter. 57,90Meter. 60,02 Meter. Es wurden Konstruktionszeichnungen studiert, Arbeitsbücher gewälzt und Gutachten bemüht - wie hoch die beiden Streitobjekte nun tatsächlich aufragen, darüber gab es allerdings auch hinterher keine Einigkeit.

 

Beide Riesenräder waren im Mai vergangenen Jahres zusammen mit einigen anderen Bewerbern im Wettstreit um die lukrative Zulassung für das 165. Cannstatter Volksfest gegeneinander angetreten. Auf der einen Seite das sogenannte Steiger-Riesenrad, das sich schon viele Jahre auf dem Wasen dreht und mit dem Prädikat "größtes transportables Riesenrad der Welt" wirbt.

Auf der anderen Seite der Expo Star, der einer Schweizer Schaustellerfamilie gehört und zur Expo 2000 gebaut wurde. In den Bewerbungsunterlagen waren beide Riesenräder mit einer Höhe von 60 Metern angegeben. "Wir haben uns dann für das Rad mit dem moderneren Erscheinungsbild entschieden, den Expo Star", so Marcus Christen, zuständiger Abteilungsleiter bei der Veranstaltungsgesellschaft "In Stuttgart." Gegen diese Entscheidung richtet sich nun die Eingabe des unterlegenen Riesenrad-Betreibers, der auf die Feststellung klagt, "dass die Ablehnung zum Cannstatter Volksfest rechtswidrig war".

Vergeben werden die knapp 350 Wasenplätze seit einigen Jahren über ein Zulassungsverfahren mit differenziertem Punktsystem. Bewertet werden dabei Kriterien wie Bemalung, Beleuchtung, Beschaffenheit der Gondeln, Abmessungen und eben auch die Höhe als letztlich ausschlaggebende Kategorie bei einem Riesenrad. Am Ende standen beim Expo Star 72 Punkte zu Buche, beim Steiger-Riesenrad lediglich 64, wobei beide Räder 20 "Höhenpunkte" erhalten hatten. Unter anderem dagegen hat die damals unterlegene Firma Steiger nun mit dem Hinweis geklagt, dass die Stadt zu Unrecht davon ausgegangen sei, "dass beide Bewerber ein Rad mit 60 Meter Höhe hätten".

Der Expo Star ist niedriger als das Steiger-Riesenrad

Tatsächlich hat zwischenzeitlich das Oberlandesgericht Düsseldorf festgestellt, dass der Expo Star niedriger ist: die Angaben schwanken zwischen 56 und knapp über 57 Meter. Damit hätte der Betreiber in der Kategorie Höhe lediglich zehn Punkte bekommen dürfen - und sein Riesenrad wäre vorne gelegen, betonte der Kläger, der sich für das diesjährige Volksfest erneut beworben hat. Zumal auch andere fehlerhafte Bewertungen des Konkurrenten zu seinen Lasten gegangen seien.

Der verklagte Veranstalter machte Am Donnerstag wiederum geltend, dass beide Räder laut Unterlagen eine Höhe von 60 Metern hätten und er keine eigene Nachforschungen anstellen könne. Die Stadt sei darauf angewiesen, dass wahrheitsgemäße Angaben gemacht würden. Im Übrigen sei auch das Steiger-Riesenrad keine 60 Meter hoch - laut Plan sind es nur 59,87 Meter.

Ob diesen Ausführungen auch das Gericht folgt, ist indes fraglich. Zwar konnte Richter Ulrich Bartels der Argumentation des Klägers in einigen Punkten nicht folgen, etwa bei der Bewertung der Optik der Fahrgeschäfte: "Das ist reine Geschmackssache." Grundsätzlich gilt allerdings, dass eine Behörde, unabhängig von der ihr vorgelegten Darstellung, bei einer Bewertung den richtigen Sachverhalt zu Grunde legen muss. Das Urteil wird am Freitag verkündet.