Der heute 24 Jahre alte Iraner habe versucht, mindestens 15 Menschen zu ermorden. Mehrere Hundert hatten die Trauerfeierlichkeit in der Kleinstadt bei Esslingen damals besucht. „Wir hatten ein spektakuläres Verfahren , ein schwieriges mit großer Bedeutung”, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann. K. hat zudem die Kosten des Verfahrens und der Nebenkläger zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geständnis und Reue wirken strafmildernd
Zwei Menschen habe das Gericht kennengelernt: Vor der Tat in Altbach den „mit hoher krimineller Energie”. Nach dem Handgranatenwurf den, der seine Tat bereue und sich um Wiedergutmachung bemüht habe. „Das hat Ihnen die lebenslange Freiheitsstrafe erspart“, sagte Winkelmann. Altbach hätte ein „Horrorszenario werden können“, eine „verwerfliche“ Bluttat von „ungeheurem Ausmaß“. „Nur Ihr Geständnis und Ihre Reue rechtfertigen ein geringeres Strafmaß.“ Der Richter suchte während seiner Urteilsbegründung oft den Augenkontakt zum Verurteilten.
Der Handgranatenwurf sei deshalb besonders verwerflich, weil K. den Sprengkörper in dem Moment schleuderte, als der Sarg aus der Aussegnungshalle geschoben wurde. „Sie warfen die Handgranate in der Absicht, eine große Zahl von Besuchern der Trauerfeier zu töten.“ K. habe bewusst diesen Moment des Gedenkens gewählt, „weil die Trauergäste da auf das Geschehen an der Halle konzentriert waren. Ihre Tat war auf diesen Moment abgepasst“.
Nur durch Glück der Sprengkörper vom Ast eines Baumes des Toten zurückgeprallt und habe geringeren Schaden als beabsichtigt angerichtet. Ausdrücklich schilderte Winkelmann in seiner Urteilsbegründung die körperlichen wie seelischen Verletzungen der Opfer, verlies die Namen aller Opfer.
Der junge Verstorbene „gehörte möglicherweise“ der Gruppe Stuttgart-Esslingen-Plochingen an. Sie und eine im Raum Ludwigsburg, Zuffenhausen und Göppingen verortete Gruppe liefern sich seit 2022 eine blutige Auseinandersetzung im Großraum Stuttgart. Dieser wird zunehmend auch mit Kriegswaffen ausgetragen. „Wie Sie die Handgranate bekommen haben, konnten wir nicht aufklären“, sagte Winkelmann.
K. war zudem angeklagt, im Januar 2023 einen jungen Türken an einer Tankstelle in Göppingen niedergestochen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Das Leben des Opfers wurde nur gerettet, weil die ersten eintreffenden Polizeibeamten fachgerecht Erste Hilfe leisteten. Winkelmann führte aus, dass das Motiv für diesen Mordversuch im Unklaren bleibe, „da beteiligen wir uns nicht an Spekulationen“.
Opfer um Vergebung gebeten
Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren beantragt, K.s Verteidiger Holoch plädierte auf elf Jahre Gefängnis. Er hatte dem Ankläger ein faires Verfahren bescheinigt. Shariar K. hatte am ersten Prozesstag Anfang Dezember die Tat gestanden und die Opfer um Vergebung gebeten.
Im Handgranaten-Prozess wurde die bereits erwähnten Auseinandersetzung der zwei rivalisierenden Gruppen mehrfach thematisiert. Winkelmann zitierte in seiner Urteilsbegründung teilweise wörtlich aus dem Bericht eines Ermittlers des Landeskriminalamtes, der in seiner Zeugenaussage die Struktur den beiden Gruppen beschrieb.
Diese sind etwa 500 Personen stark, zum harten Kern zählen die Ermittler etwa 100 Personen. Von diesen sind aktuell fast 60 in Untersuchungshaft. Der Konflikt wird auch mit Kriegswaffen wie Maschinenpistolen und Handgranaten ausgetragen, die offenbar vom Balkan stammen. Diese Waffen kommen aus dem früheren Jugoslawien, wo in den 1990er Jahren mehrere Bürgerkriege tobten. Gerade in Bosnien-Herzegowina sind trotz des Einsatzes von Friedenstruppen der Nato und der Europäischen Union Kriegswaffen leicht und an vielen Orten erhältlich. Sowohl die Sicherheitsbehörden des Landes wie auch die internationalen Soldaten haben versucht, der Waffenflut einzudämmen. So kauften sie auch den Menschen Waffen ab.
Besucher der Altbacher Beerdigung hatten Shariar K. nach dem Handgranatenwurf verfolgt, ihn gestellt und zusammengeschlagen. Dabei wurde er lebensgefährlich verletzt. Gegen einige der Angreifer wird derzeit in einem anderen Verfahren ebenfalls vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Die Polizei beklagt, dass sie bei ihren Nachforschungen auf eine „Mauer des Schweigens“ trifft.