Das Opfer eines Messerangriffs in Geislingen macht dem mehrfach vorbestraften Angeklagten vor dem Landgericht Ulm ein weitreichendes Angebot – doch dieser lehnt ab.

Das letzte Wort vor dem Urteil in einem Strafprozess hat immer der Angeklagte. Das galt am Montagmorgen auch für den 31-jährigen Angeklagten im Prozess vor dem Landgericht Ulm wegen versuchten Totschlags in Geislingen. „Ich habe nichts zu sagen“, erklärte der Mann dabei, der zugibt, mit dem Messer auf seinen 43-jährigen Nachbarn im Treppenhaus eingestochen zu haben. Auf eine Entschuldigung verzichtete er damit weiterhin und vergab möglicherweise die Chance auf eine mildere Bestrafung. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer fünf Jahre Haft, der Verteidiger zwei Jahre und sechs Monate.