Prozess um Mord in Reichenbach Medizinerin widerspricht Angaben des Angeklagten

Ein 34-Jähriger, der im Februar seine Frau aus Eifersucht ermordet haben soll, wird von einer Gutachterin belastet. Seine Aussagen decken sich in wesentlichen Punkten nicht mit den Erkenntnissen der Rechtsmedizinerin.
Reichenbach - Wie unbeteiligt blickt der Angeklagte auf die Fotos, die seine tote Ehefrau zeigen. Die Gerichtsmedizinerin schaut die Bilder in der Verhandlung am Donnerstag zusammen mit ihm, seinem Verteidiger, den Richtern und Schöffen und dem Staatsanwalt an, um daran ihre Untersuchungsergebnisse zu erläutern. Der 34-Jährige betrachtet die abgelichteten Verletzungen scheinbar ungerührt. Als wäre es nicht er gewesen, der sie der 32-Jährigen im Zuge eines heftigen Streits zugefügt hat. Wie berichtet, wird ihm vorgeworfen, seine Frau am frühen Morgen des 26. Februar in Reichenbach aus Eifersucht – sie hatte ein außereheliches Verhältnis – ermordet zu haben.
Belastende Untersuchungsergebnisse
Im Laufe des Verfahrens vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts hat er eingeräumt, damals seine Frau im gemeinsamen Haus und im Carport davor geschlagen und gewürgt zu haben. Doch in wesentlichen Punkten decken sich seine Aussagen nicht mit den Erkenntnissen, die die Rechtsmedizinerin bei der Sektion der Leiche gewonnen hat. Ihre Untersuchungsergebnisse belasten den Mann hinsichtlich des Mordvorwurfs.
Er behauptet, seine Frau nicht mehr angerührt zu haben, nachdem er sie in dem Carport geschlagen, gewürgt und dann ins Haus zurückgetragen hatte. Die Gutachterin indessen ist „davon überzeugt“, dass die Frau im Carport noch nicht tot gewesen sei. Sie halte es für „sehr wahrscheinlich, dass im Wohnzimmer noch mal was abgelaufen ist“. Wahrscheinlich sei das Opfer zuvor sogar noch einmal zu sich gekommen, da die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn aufgrund der relativ kurzen Dauer des Würgens nicht gänzlich habe unterbunden werden können. Zudem würden beim Zudrücken des Halses die Arterien erfahrungsgemäß nie vollständig verschlossen, sodass noch sauerstoffgesättigtes Blut in den Kopf strömen könne. Es trete zwar schnell eine Bewusstlosigkeit ein, nicht aber der sofortige Tod. Dass die Notärztin – wie in deren Protokoll vermerkt – bei ihren Reanimationsversuchen noch eine Herztätigkeit bei der Frau registriert habe, spreche ebenfalls dafür, dass der tödliche Angriff zeitlich nach der Attacke im Carport erfolgt sei, so die Sachverständige. Sie gehe komme zu dem Schluss, dass in der Wohnung „noch mal ein Angriff auf den Hals erfolgt ist“.
Erhebliche Verletzungen am Kopf und im Gesicht
Sie widerspricht zudem der Darstellung des 34-Jährigen, wonach er seine Frau lediglich mit drei Ohrfeigen und einem Fausthieb malträtiert haben will. Das Opfer habe massive Schwellungen und Blutergüsse am Kopf und im Gesicht aufgewiesen, so die Gutachterin. Aufgrund der erheblichen Verletzungen, müsse mehr vorgefallen sein, als der Angeklagte eingeräumt habe.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte den 34-Jährigen ebenfalls belastet. Trotz seiner mit 2,1 Promille starken Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt sei dieser voll schuldfähig. Er sei steuerungs- und einsichtsfähig gewesen. Das lasse auf Alkoholgewöhnung, nicht aber auf eine Abhängigkeit schließen. Dies will der Verteidiger mit einem weiteren Zeugen widerlegen. Der ehemalige Schichtleiter des Angeklagten beteuere, sein Mandant habe während und nach der Arbeit nie Alkohol getrunken. Für den Staatsanwalt ist das „bedeutungslos“. Der Zeuge, dessen Vernehmung der Rechtsanwalt beantragt hat, könne nur beurteilen, was er bei der Arbeit beobachtet habe. Der Prozess wird fortgesetzt.
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