Prozess um tödliche Schüsse von Asperg Das Motiv für die Bluttat bleibt im Dunkeln

Die Polizei am Tatort Anfang April 2023 Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Im Prozess um den Tod des 18-jährigen Lukas aus Asperg hat der Anklagevertreter wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzungen auf Jugendstrafen von neun und fünfeinhalb Jahren plädiert.

Knapp eine Stunde hat Staatsanwalt Sven Reiss am Freitagvormittag benötigt, um seine Erkenntnisse aus den insgesamt 16 Verhandlungstagen zusammenzufassen, in denen die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart versucht hatte, die Ereignisse um den Tod des 18-jährigen Lukas aus Asperg und die lebensgefährliche Verletzung seines gleichaltrigen Kumpels zu rekonstruieren. Unumwunden räumte der Anklagevertreter ein, dass er auch nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen das Motiv für die Tat schuldig bleiben müsse.

 

„Das Bild bleibt leider unvollständig“, sagt der Staatsanwalt

Die Theorie, dass es Streit um ein Mädchen gab, habe sich nicht erhärten lassen. Am wahrscheinlichsten sei, dass es um Rauschgifthandel gegangen sei, in den Lukas involviert war. Es müsse auf jeden Fall im Hintergrund einen gravierenden Konflikt gegeben haben. „Das Bild bleibt leider unvollständig. Das ist unbefriedigend, aber das ist nun mal so“, sagte der Staatsanwalt.

Sicher war Reiss sich hingegen, dass sich die beiden 21 Jahre alten Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hätten. Er forderte daher für den Angeklagten, der eingeräumt hatte, die Schüsse abgegeben zu haben, eine Jugendstrafe von neun Jahren. Für den anderen Angeklagten, der ihn zum Tatort gefahren habe, hält er eine Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren für angemessen. Für den dritten Angeklagten plädierte er auf Freispruch, da dieser entgegen der anfänglichen Indizien wohl nicht am Tatort gewesen sei, wie eine Funkzellenauswertung ergeben habe.

Für wenig glaubhaft hielt der Staatsanwalt die Erklärung des Schützen zum Tatablauf, die dieser über seine Verteidiger abgegeben hatte. Laut dieser hatte der 21-Jährige an dem Tag zwei bis drei Gramm Kokain, das Schmerzmittel Tilidin und sechs Dosen Jackie Cola konsumiert, ehe er von seinem Cousin gebeten worden sei, mit nach Asperg zu fahren, weil es da möglicherweise Stress gebe. Er habe eine Maschinenpistole zur Abschreckung dabei gehabt. Auf dem Parkplatz angekommen, sei er in Panik geraten, als er gesehen habe, dass einer der Kontrahenten ein Messer gezogen habe und sei dann in seinem Ausnahmezustand selbst überrascht gewesen, dass sich Schüsse gelöst hätten.

Der Parkplatz war in der Tatnacht viel zu dunkel

Es sei auf dem unbeleuchteten Parkplatz gegen 0.50 Uhr in der Nacht zum Karsamstag vergangenen Jahres viel zu dunkel gewesen, um zu sehen, dass ein Messer gezogen werde. „Man konnte dort höchstens Konturen erkennen“, sagte Staatsanwalt Reiss. Es habe auch kein Angriff auf die beiden Angeklagten bevorgestanden, da Lukas und sein Begleiter nur Messer für einen möglichen Nahkampf dabei gehabt hätten, was bei der Dunkelheit wenig Sinn gemacht hätte. Zudem hätten sie nicht gewusst, wie viele Kontrahenten sie erwartet hätten.

Auch das Argument der Abschreckung passe nicht, da die Waffe nur als solche hätte wirken können, wenn man sie gesehen hätte. Zudem hätten die beiden Angeklagten jederzeit ihr Fahrzeug als Rückzugsraum nutzen können oder Warnschüsse abgeben. „Die Einlassung ist daher rein prozesstaktisch geprägt, um einen Notwehr-Exzess zu begründen, den es aber nicht gab“, meinte Reiss. Vielmehr sei das Verhalten der Angeklagten von Geltungssucht geprägt gewesen. Ansätze für eine verminderte Schuldfähigkeit gebe es nicht: Laut Gutachter habe der 21-Jährige mit Sicherheit keinen Blutalkoholwert von zwei Promille gehabt. Auch habe niemand von Ausfallerscheinungen des Angeklagten berichtet.

Den Tod der beiden 18-Jährigen in Kauf genommen

Laut Staatsanwalt war der Fahrer des BMW X7 nicht nur Gehilfe, sondern Mittäter der Tat. Er und der 18-jährige Mitangeklagte hätten den Konflikt mit Lukas gehabt, er habe seinen Cousin gebeten mitzukommen und ihn in seinem Tatentschluss bestärkt. „Er hat die Waffe gesehen, da sie zu groß war, um sie in den Hosenbund zu stecken. Außerdem muss sie irgendwann durchgeladen und entsichert worden sein“, erklärte der Staatsanwalt. Er habe den Tod der beiden 18-Jährigen in Kauf genommen.

Zugunsten des Schützen führte Reiss ins Feld, dass dieser nicht vorbestraft sei, ein Teilgeständnis abgelegt habe und sich gestellt habe, nachdem er sich unmittelbar nach der Tat ins Ausland abgesetzt hatte. Zudem habe er ein Stück weit Reue gezeigt und sei durch Drogen und Alkohol enthemmt gewesen. Gegen ihn spreche jedoch, dass es reiner Zufall gewesen sei, dass der schwer verletzte Begleiter von Lukas überlebt habe. Zudem habe er nichts zum Verbleib der Waffe gesagt und keine Entschuldigung an die Familien der Opfer gerichtet.

Nebenkläger spricht „absolutem Vernichtungswillen“

Rechtsanwalt Ulrich Schmid, der die Eltern des getöteten Lukas als Nebenkläger vertritt, erklärte, die Angeklagten hätten „eine sinnlose und feige Tat“ begangen und dabei „absoluten Vernichtungswillen“ gezeigt. Er forderte Haftstrafen von 15 und 13 Jahren für die beiden „abgebrühten und kaltblütigen“ Angeklagten. Ihre Tat habe das Leben der Eltern zerstört, diese seien lebenslang darin gefangen, die Mutter sehe keine Zukunft mehr für sich.

Am 10. und 15. April werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet, das Urteil soll voraussichtlich am 17. April verkündet werden.

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