Prozess wegen mutmaßlicher Entführung in Böblingen Die Tat eines psychisch Kranken im Wahn?

Auftakt vor dem Landgericht: Der Beschuldigte schützt sich mit einem Aktenordner. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann schuldunfähig ist. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Prozessauftakt um eine mutmaßliche Entführung in Böblingen: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte psychisch krank ist. Der Verdacht eines Retters, dass ein sexuelles Motiv hinter der Tat steckt, ist vor Gericht kein Thema mehr.

Böblingen: Melissa Schaich (mel)

Die Männer der Stunde erscheinen am Mittwochnachmittag vor dem Stuttgarter Landgericht, stilecht in knalloranger Arbeitskleidung. Sie und ihr mutiges und schnelles Eingreifen gingen bundesweit durch Medien und bewahrten im vergangenen Oktober einen Zehnjährigen davor, weitere Minuten in Angst und Schrecken zu verbringen – mindestens: Die drei Bauarbeiter, Dusko und Dragan Vukobrat, ein Vater-Sohn-Duo, und ihr Kollege Zeki Yasik sowie der Geschäftsführer des Mietlagers. Die vier Zeugen schildern dramatische Szenen der mutmaßlichen Entführung eines Zehnjährigen im vergangenen Oktober auf ihrer Baustelle in Böblingen.

 

Der Mann, dem das Landgericht Freiheitsberaubung und versuchten Entziehung Minderjähriger vorwirft, nimmt all das ruhig auf. Als er am Morgen den Gerichtssaal betrat, schützte er sich zunächst vor dem Blitzlichtgewitter der Kameras – das Medieninteresse an dem Fall ist enorm – mit einer schwarzen Mappe. Erst als keine Linse mehr auf ihn gerichtet ist, legt er sie zur Seite. Der Böblinger entschied sich dazu, zum Prozessauftakt selbst vor Gericht auszusagen. Der Zuschauerraum ist weitestgehend leer, die Familie des Zehnjährigen ist nicht vor Ort.

Laut der Staatsanwaltschaft – die keine Anklageschrift, sondern eine Antragsschrift verlesen hat – , stellt der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Es handelt sich daher beim Hauptverfahren vor dem Landgericht um ein sogenanntes Sicherungsverfahren, in dem die Schuldfähigkeit des Mannes geklärt werden soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er aufgrund einer schizophrenen Erkrankung schuldunfähig ist. Er leide unter wahnhaften Vorstellungen, dass Bilder und Videos von ihm aufgenommen wurden. Genau das hatte der 52-jährige Angeklagte laut seinen eigenen Äußerungen auch von den Kindern geglaubt, die sich am 25. Oktober gegen acht Uhr morgens auf dem Schulweg befanden.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Böblinger den zehnjährigen Jungen nach einem Streit in seinen VW-Bus gezerrt, das Fahrrad des Jungen versuchte er wohl im Kofferraum zu verstauen. Weil der Junge sich gewehrt und geschrien haben soll, wurden vier Personen auf das Geschehen aufmerksam, darunter die Bauarbeiter.

Der Bus sei abgeklebt gewesen, weil der Mann ihn als Schlafplatz nutzt

In der Erinnerung des Angeklagten, der gelernter Schlosser ist, spielte sich die Situation allerdings anders ab. Glaubt man seinen Schilderungen, war das Ganze eher ein großes Missverständnis: Er habe zu dem Zeitpunkt seinen VW-Bus vor dem Mietlager geparkt, weil er Öffnungszeiten abfotografieren wollte, erzählt er dem Richter. Dort fielen ihm mehrere Kinder ins Auge, die ihre Handys gezückt hatten. Er habe sie gefragt, ob sie ihn gefilmt hätten. „Dann muss ich wohl wütend geworden sein“, schildert er seine Gedanken von damals. Einer der Jungs sei abgehauen. Er habe keine Gewalt angewendet und dem Jungen gesagt, dass sie nun „zur Mutter gehen“ würden – ganz so, als ob er als Erwachsener das ungezogene Kind, das Menschen wieder Willen filme, bei der Mutter abliefern müsste. Später sagt er, dass er gar nicht habe wegfahren wollen. Er habe vorgehabt, die Sache vor Ort zu klären. Auf die Frage, warum der Zehnjährige dann im VW-Bus saß, konnte er keine plausible Antwort liefern. Die hinteren Scheiben seines VW-Busses seien nur mit Tape abgeklebt gewesen, weil er das Fahrzeug laut eigenen Aussagen oft als Camper benutzte – weil er sich in seiner Wohnung nicht wohlfühle.

Der Beschuldigte bekommt Frührente wegen Burnouts

Geboren wurde der 52-Jährige in Berlin, seine Eltern adoptierten ihn als Säugling, weshalb er letztlich in Böblingen aufwuchs. Er besuchte eine Waldorfschule, seine Lehre als Schlosser beendete er zwar, stieg aufgrund von Allergien aber nie in den Beruf ein. Im Jahr 2004 machte er eine Therapie aufgrund seiner Drogensucht. Er verdingte sich darauf in Weinheim bei Heidelberg als Taxifahrer. Im Jahr 2012 folgte dann die Frührente aufgrund von Burnout und Depressionen. Danach kehrte er nach Böblingen zurück. Das Verhältnis mit seiner Schwester sei zerrüttet, erklärt er wortkarg. Vor seiner Festnahme habe er sich bemüht, ein Tonstudio aufzubauen, wollte Schulbusse fahren.

Doch dann kam der 25. Oktober. Die Fragen des Richters führten zu immer mehr Verstrickungen, die mit der Realität wenig zu tun haben können: In seinem Camper habe er geschlafen, da er vermutet, dass ihn ein Magnetfeld in seiner Wohnung am Schlafen hindert. Seine Reifen seien zerstochen, von seinem Computer seien Daten gestohlen worden, in der Öffentlichkeit würden Handyaufnahmen von ihm gemacht, Autos würden ihn verfolgen. Konkrete Fälle könne er nicht nennen, aber: die Strippenzieherin hinter dem „Mobbing“, wie der 52-Jährige es nennt, sei seine Schwester.

Als am Nachmittag die Bauarbeiter gehört werden, die damals so beherzt eingriffen, wird klar, warum der Vorfall damals so viel Aufsehen erregte – und warum zunächst etwa der Verdacht einer sexuell motivierten Tat im Raum stand.

„Dramatische Szenen“ führen zum Eingreifen

Der Geschäftsführer des Mietlagers bekam den wohl heftigen Streit durch sein geschlossenes Bürofenster mit. „Das war extrem aggressives Geschrei“, erzählt er. Aus seinem Fenster heraus machte er den Bauarbeiter Zeki Yasik auf die mutmaßliche Entführung aufmerksam, woraufhin dieser aus der Baugrube stieg. Er war es auch, der den Angeklagten aus dem Auto zog, den Schlüssel aus dem Zündschloss nahm und den kleinen Jungen aus dem Beifahrersitz befreite. Als er im Rückraum des Transporters Matratzen sah, schrillten bei ihm sämtliche Alarmglocken. Was will einer vorhaben, der einen kleinen Jungen mitnimmt und Matratzen im Auto hat? Allerdings weder in der Antragsschrift noch bei weiteren Zeugen wurde der Eindruck erneuert, dass der Beschuldigte ein derartiges Motiv gehabt haben könnte.

Der Polizist, der damals schnell vor Ort war, berichtete, dass er sofort den Eindruck gehabt habe, einen verwirrten Mann vor sich zu haben – er könne diesen Eindruck aber an nichts festmachen, das war „ein Gefühl“.

Aktuell setzt das Landgericht acht Verhandlungstage an. Der nächste Verhandlungstermin in der 9. April. Das Urteil könnte in knapp drei Monaten am 6. Juni fallen.

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