Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen aus Reutlingen versuchten Totschlag vor. Laut Anklageschrift soll der Mann seinem Opfer mit einem pinkfarbenen Baseballschläger mit der Aufschrift „Karma Bitch“ derart auf den Kopf geschlagen haben, dass der Widersacher eine offene Schädelfraktur erlitt und zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Allein die schnelle ärztliche Versorgung habe Schlimmeres verhindert, sagte die Staatsanwältin am Dienstagvormittag. Das Opfer leide aber bis heute unter Kopfschmerzen. Mitangeklagt ist auch ein 21-jähriger Begleiter des mutmaßlichen Haupttäters.
Planänderung am Abend
Der Hauptangeklagte schilderte die Geschehnisse am späten Abend des 12. August vergangenen Jahres vor einer Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts aus seiner Sicht. „Wir wollten nur feiern gehen“, erinnert sich der Gymnasiast an den Abend, der einen verhängnisvollen Verlauf nahm. Mit Freunden habe er sich zunächst in Reutlingen getroffen. Die achtköpfige Gruppe habe zur Diskothek „Top 10“ nach Balingen fahren wollen. Kurz vor der gemeinsamen Abfahrt seien sie allerdings angerufen worden.
Ein Freund habe am Telefon berichtet, dass er und drei Begleiterinnen gerade im Nürtinger Stadtteil Roßdorf von einer Gruppe junger Männer verprügelt worden sei. „Eigentlich wollten wir nicht hingehen“, schildert der Hauptangeklagte die erste Reaktion der Gruppe auf den Anruf. Warum die jungen Männer dann doch nach Nürtingen und nicht – wie geplant – nach Balingen gefahren sind, konnte oder wollte der Schüler trotz mehrfacher Nachfrage der Vorsitzenden Richterin nicht erklären. Man habe dem Freund wohl beistehen wollen. „Wir hatten nicht geplant, dorthin zu fahren und jemanden zu verprügeln“, beteuert der Angeklagte.
Es folgte ein zweiter Anruf des Freundes in Roßdorf. Der Mann habe berichtet, dass er in seinem Auto sitzend von seinen Angreifern umstellt sei, von diesen bedroht werde und Hilfe benötige. Bei der Ankunft sei ihnen der Anrufer aber bereits mit seinen Begleiterinnen entgegengelaufen, so der Angeklagte am ersten Verhandlungstag. In der näheren Umgebung seien trotz vorgerückter Stunde, kurz vor 23 Uhr, viele Menschen draußen gewesen. Rund 40 Personen hätten sich in dem Gebiet aufgehalten, schätzt der Angeklagte. „Wir haben uns sehr unwohl gefühlt bei der Sache.“ Es sei besprochen worden, dass der Anrufer in einem Zweikampf gegen seinen Widersacher aus der anderen Gruppe antreten solle. „Ich hätte ihn davon abhalten sollen“, sagte der Angeklagte im Nachhinein.
Angeklagter: Jemand habe ihm den Schläger in die Hand gedrückt
Aus dem angedachten Zweikampf wurde ohnehin nichts. Die andere Gruppe sei indes auf sie losgegangen. Zuvor habe ihm jemand der Baseballschläger in die Hand gedrückt. Eigentlich habe er wegrennen wollen, erzählt sich der Angeklagte. Er habe sich bereits umgedreht gehabt, als er an der Schulter gepackt worden sei. Daraufhin habe er mit dem Baseballschläger in einer kurzen Rückwärtsbewegung nach hinten geschlagen. Anschließend sei die Flucht gelungen. Dass er seinen Verfolger schwer getroffen habe, sei ihm erst später von einem Freund mitgeteilt worden, als die Gruppe wieder in Reutlingen war. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Einen Urteilsverkündung ist für den 18. Juli geplant.