Sechs Jahre nach dem Auffliegen des Millionenbetruges um die „Wohnungsgenossenschaft“ Eventus bahnt sich ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Prüfverband an. Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw) ist bereit, ohne Anerkennung einer Schuld oder einer Rechtspflicht, drei Millionen Euro zu zahlen. Damit würde der Rechtsstreit mit dem Eventus-Insolvenzverwalter Tibor Braun, der insgesamt neun Millionen Euro gefordert hatte, gemäß einem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Stuttgart beendet.
Die Gläubiger müssen bei einer Versammlung an diesem Donnerstag noch über die Einigung abstimmen; ihre Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Profitieren würden zunächst die Vertragspartner von Eventus, zum Beispiel Vermieter oder Lieferanten. Ob und wie viel Geld am Ende für die geschädigten Anleger übrig bleibt, ist unklar. Braun und der Verband äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem geplanten Vergleich; beide Seiten vereinbaren darin Verschwiegenheit.
Prüfern schwere Versäumnisse attestiert
Dem für die angebliche Genossenschaft zuständigen Prüfverband waren schwere Versäumnisse vorgeworfen worden. Die Kritik in einem vom Stuttgarter Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten fiel vernichtend aus: Eventus hätte im Jahr 2012 nie an den Start gehen dürfen, auch in den Folgejahren hätten gravierende Unregelmäßigkeiten auffallen müssen. Der Verband weist die Vorwürfe mit einem eigenen Gutachten zurück, äußert sich aber seit Jahren nicht öffentlich dazu. Seine Gremien haben dem Vergleich nach StZ-Informationen bereits zugestimmt.
Der Eventus-Gründer Marco T. war 2019 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte das Geld kaum, wie versprochen, in Immobilien angelegt, sondern vor allem seinen luxuriösen Lebenswandel damit finanziert. Im Urteil gegen ihn äußerte sich das Landgericht Stuttgart äußerst kritisch zur Rolle des Prüfverbands. Tenor: Der Millionenbetrug sei erst durch mangelnde Kontrolle möglich geworden. Auch im zivilrechtlichen Verfahren hatte das Gericht von einer Mitverantwortung des vbw gesprochen. Schon vor längerer Zeit hatte der Verband personelle und organisatorische Konsequenzen aus der Affäre gezogen.
Anlegerklagen gegen Prüfverband erfolglos
Den Mitgliedern der Genossenschaft, die Geld vermeintlich sicher zu Zinsen von bis zu 8,5 Prozent anlegen wollten, soll durch das betrügerische Schneeballsystem ein Schaden von etwa zehn Millionen Euro entstanden sein. Im Insolvenzverfahren sind sie keine vorrangigen Gläubiger, über ihre Ansprüche wird erst am Ende entschieden. Viele Betroffene haben ihre Forderungen an den Insolvenzverwalter abgetreten, andere zogen auf eigene Faust gegen den Prüfverband vbw vor Gericht. Ohne das „Gütesiegel“ für die Genossenschaft, so ihr Argument, wären sie nie bei Eventus eingestiegen.
Die Klagen von Eventus-Mitgliedern gegen den Verband waren bisher jedoch erfolglos geblieben. Es fehle am notwendigen Kausalzusammenhang, argumentierte das Landgericht. Da die Anleger die unveröffentlichten Prüfberichte gar nicht gekannt hätten, hätten sie ihre Investitionsentscheidung nicht darauf stützen können. Mehrere Verfahren sind noch beim Landgericht anhängig, andere liegen beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht.
Zinsen von Anlegern zurückgefordert
Zugleich fordert der Insolvenzverwalter von den Anlegern Geld zurück, das sie damals als vermeintliche Zinsen ausgeschüttet bekommen hatten; dazu sei er verpflichtet, heißt es. Zahlreiche Klagen dagegen waren abgewiesen worden. Wenn es zu dem Vergleich komme, entfalle die Grundlage für Rückforderungen, meint der Anwalt der Interessengemeinschaft der Geschädigten. Das Geld werde dann nicht mehr benötigt, um die Forderungen externer Gläubiger zu befriedigen. Diese beliefen sich nach den bisherigen Angaben auf etwa eine Million Euro; der Insolvenzverwalter nennt keinen Betrag.
Ein weiterer Vergleich soll mit der früheren Steuerberaterin von Eventus geschlossen werden. Anstelle der geforderten drei Millionen Euro soll sie 300 000 Euro zahlen. Ein weiteres Verfahren gegen einen Rechtsanwalt, der Aufsichtsrat bei Eventus war, ist noch anhängig.