Herr Maier, die Stadt scheint entschlossen, mitten in der dritten Corona-Welle die Demonstration der selbst ernannten Querdenker am Samstag auf dem Wasen zuzulassen. Ist das Ihr letztes Wort?
Das stimmt so nicht ganz. Wir können sie nicht verhindern. Das macht einen erheblichen Unterschied in der Bewertung. Das Versammlungsrecht gilt auch in der Pandemie, und das Land hat diese Möglichkeit in der aktuellen Coronaverordnung ausdrücklich eröffnet, sogar ohne eine Beschränkung der maximalen Teilnehmerzahl. Wir haben da keine Handhabe, sondern können nur über Auflagen dafür sorgen, dass es zu möglichst wenig Beeinträchtigungen für Dritte, aber auch für die Demoteilnehmer selber kommt.
Die britische Virusmutante ist rasant auf dem Vormarsch, das Wachstum der Neuinfektionen ist exponentiell. Die Stadt nimmt doch sehenden Auges ein Super-Spreader-Event in Kauf. Haben Sie keinen rechtlichen Ermessensspielraum?
Die aktuelle Coronaverordnung sieht trotz der verschärften Pandemielage die Möglichkeit zu Versammlungen vor. Wir sind an diese Einschätzung des Landes rechtlich gebunden.
Würden Sie sich denn vom Land eine entsprechende Verschärfung der Verordnung wünschen, also beispielsweise eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, damit Sie eine andere rechtliche Handhabe hätten?
Das hätte ich mir sehr gewünscht. Zumindest wäre es gut gewesen, vom Versammler eine Erfassung der Daten der Teilnehmer verlangen zu können, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Aber auch das ist zu meinem Bedauern in der Coronaverordnung nicht vorgesehen. Ich hoffe aber, dass auch beim Land ein Nachdenken einsetzt und künftig die Verordnung so nachgeschärft wird, dass wir das besser regulieren können. Es gibt ja auch in anderen Bereichen Eingriffe in die Grundrechte. Da müsste aus meiner Sicht auch die Versammlungsfreiheit etwas stärker in den Blick genommen werden.
Sie hätten aber die Veranstaltung durchaus verbieten können und dann eben riskiert, dass das Verbot gerichtlich überprüft wird. Warum haben Sie das nicht getan?
Für ein Verbot hängt die Latte sehr hoch. Da gibt es entsprechende Gerichtsurteile, und wir reden über ein verfassungsmäßiges Grundrecht. Das müsste per Gesetz beschränkt werden, damit wir als Stadt ein solches Verbot umsetzen könnten. Und das gibt es bisher nicht.
Sie sprechen die Grundrechte an. Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht. Wäre es nicht Zeit, dieses in der anrollenden dritten Viruswelle stärker zu gewichten?
Da bin ich absolut bei Ihnen. Ich hätte mir da eine andere Bewertung durch den Gesetzgeber gewünscht, die aber leider nicht erfolgt ist. Wir als Stadt können diese Abwägung nicht auf eigene Faust treffen. Wir kommen an den in der Corona-Verordnung festgeschriebenen Regelungen definitiv nicht vorbei.
Untergräbt das nicht das Vertrauen der vielen Menschen, die unter den Corona-Beschränkungen leiden und sich gleichwohl sehr diszipliniert verhalten, in die Funktionsfähigkeit der staatlichen Organe und deren Bemühungen um die Eindämmung der Pandemie?
Das ist in der Tat schwierig zu vermitteln. Das Signal in die Bevölkerung hinein ist natürlich nicht gut, wenn wir Versammlungen mit hunderten oder gar tausenden von Teilnehmern haben, von denen sich einige vorsätzlich oder fahrlässig nicht in der gebotenen Weise an die Coronaregeln halten. Wenn man das dann auch noch im Fernsehen sieht und gleichzeitig im privaten Bereich Einschränkungen bei Treffen mit Familienangehörigen oder Freunden hinnehmen muss, führt das natürlich zu Unverständnis. Das geht mir genauso. Von daher ist die Situation unbefriedigend. Aber an der Rechtslage führt eben kein Weg vorbei.
Manche Städte haben versucht, solche Versammlungen zu untersagen. Warum sollte das bei der Veranstaltung auf dem Wasen am Samstag nicht möglich sein?
Die Regel ist, dass solche Demonstrationen zulässig sind. Es sei denn, der Versammler hat sich in der Vergangenheit in hohem Maße als unzuverlässig erwiesen und es ist bei den von ihm angemeldeten Versammlungen zu erheblichen Rechtsverstößen gekommen. Das hatten wir aber bei den Querdenker-Demos in Stuttgart in der Vergangenheit – das belegen auch Polizeiprotokolle – in dieser Form nicht.
Die Erfahrung mit Querdenker-Demos in anderen Städten zeigt aber doch, dass dort massiv gegen die Auflagen verstoßen wurde. Kann die Stadt etwa durch Einlasskontrollen dafür sorgen, dass sich nicht zu viele Teilnehmer auf dem Wasen ballen?
Die Teilnehmerzahl lässt sich nicht begrenzen. Im Prinzip kann jeder teilnehmen, der möchte. Aber natürlich haben wir Auflagen gemacht: Die Abstände müssen eingehalten werden, es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und die Fläche auf dem Wasen muss aufgeteilt werden. Gitter sollen als Wellenbrecher dafür sorgen, dass sich die Menschen nicht vor der Bühne zusammendrängen. Und es gibt eine separate Parzelle für solche Menschen, die aufgrund eines medizinischen Attests keine Maske tragen können. Das ist dann auch für die Polizei leichter zu kontrollieren. Wenn wir sehen, dass das nicht funktioniert, muss der Versammler für die Einhaltung der Auflagen sorgen.
Und wenn’s trotzdem nicht funktioniert?
Dann haben wir als letztes Mittel die Möglichkeit, die Versammlung aufzulösen. Wir wollen ja auch die Teilnehmer selbst schützen. Es sind bei solchen Versammlungen ja nicht nur Querdenker, sondern auch Menschen dabei, die einfach ein Problem mit den Corona-Auflagen haben. Das Publikum ist heterogen, man kann nicht alle über einen Kamm scheren.
Ist diese Sichtweise nicht ein bisschen weltfremd? Bei den Demos in Berlin oder Kassel, aber auch in Stuttgart haben viele Menschen aus dem Milieu der Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker bis hin zu Rechtsextremen mitgemischt und letztlich sogar dominiert. Warum soll das diesmal anders sein?
Wir behalten uns ja auch ausdrücklich vor, die Versammlung bei entsprechende Verstößen mittels Polizei aufzulösen. Ich werde am Samstag selbst vor Ort sein und mir ein Bild von der Lage machen. Je nach Lagebeurteilung werde ich dann eine Entscheidung treffen.
Ein neuralgischer Punkt ist die An- und Abreise der Demoteilnehmer. Wird auch in öffentlichen Verkehrsmitteln etwa das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kontrolliert?
Der öffentliche Verkehr ist kein rechtsfreier Raum. Die Polizei wird natürlich auch dort präsent sein.
Ihr Amtsvorgänger Martin Schairer hat es in einem Interview als Fehler bezeichnet, dass er in den Anfangstagen der Querdenker-Bewegung, als das Virus noch nicht so schlimm wütete wie derzeit, tausende Demoteilnehmer auf den Wasen gelassen habe. Haben Sie nicht die Befürchtung, dass Sie das, was am Samstag möglicherweise passieren wird, noch lange verfolgt?
Das müssen Sie mich danach noch einmal fragen. Ich hoffe aber, dass alles friedlich und diszipliniert bleibt und wir die Lage im Griff behalten.