Räuberische Erpressung in Winterbach Opfer klärt Tankstellenüberfall selbst auf und stellt den Räuber

Mit einer ähnlich maskierten Person sah sich die Tankstellenangestellte in Winterbach konfrontiert. Foto: dpa/Marc Tirl

Eine 26-jährige Angestellte händigt einem maskierten Räuber in einer Winterbacher Tankstelle zunächst mehrere hundert Euro aus der Kasse aus. Wenige Tage später erkennt sie den Mann an seinem Gang wieder – und setzt ihn fest.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Natürlich sei sie erschrocken gewesen: „Es war schließlich mein erster Überfall“, sagt die 26-Jährige – damals angestellt in einer Winterbacher Tankstelle – jetzt als Zeugin vor dem Schorndorfer Amtsgericht aus. Doch keine zwei Wochen nach jenem Freitagabend im Januar des vergangenen Jahres hatte sich die junge Frau mehr als mutig erwiesen und die Polizei direkt auf die Spur des Täters geführt – auch wenn diese bis zu dessen Anklage doch noch einige Zeit und letztlich ein unerwartetes Geständnis benötigt hat.

 

Maskierte Person im Verkaufsraum

Die Mitarbeiterin war in einem Nebenzimmer der Tankstelle mit Büroarbeiten beschäftigt, als sie auf einer Überwachungskamera eine maskierte Person entdeckte. Weil sie ohnehin nicht über einen Hinterausgang hätte fliehen können, stellte sie sich der Situation und musste feststellen, dass es sich dabei nicht, wie von ihr erhofft, um einen dummen Scherz, sondern einen Überfall handelte. Der Räuber bedrohte sie mit einem Gegenstand, den er in einer Jackentasche verborgen hielt, und forderte sie auf, Geld aus der Kasse in einen Rucksack zu packen. Sie kam der Forderung nach, und der Dieb flüchtete mit einer Beute von rund 700 Euro.

Eine anschließende Fahndung der Polizei verlief im Sande – nicht aber die Nachforschung der jungen Frau. Die nämlich studierte die Bilder der Überwachungskamera und erinnerte sich dabei an den ihrer Auffassung nach ungewöhnlichen Gang des Täters. Und als sie sicher war, ihn keine zwei Wochen nach der Tat bei einem Einkauf just an gleicher Arbeitsstelle zu erkennen, konfrontierte sie ihn mit seiner mutmaßlichen Entlarvung. Als er alles abstritt, verriegelte sie die Tankstellentüren und alarmierte die Polizei.

Polizei hat anderen Verdächtigen im Visier

Die hatte zwar, wie ein damals ermittelnder Kriminaloberkommissar jetzt vor Gericht einräumte, ursprünglich einen anderen Verdächtigen im Visier, durchsuchte aber die Wohnung des 32-Jährigen, die nur wenige Meter entfernt von der Tankstelle war. Weil der Beschuldigte aber beharrlich schwieg, habe man weiter nach Beweisen für seine Überführung suchen müssen.

Ein überraschendes Geständnis

Vier Monate später machte der schon seit längerer Zeit arbeitslose Werkzeugmacher den offenkundig zähen Ermittlungen selbst ein Ende. Aus einem stationären Aufenthalt im Winnender Zentrum für Psychiatrie heraus meldete er sich bei der Polizei, um sein Gewissen zu erleichtern.

Er habe Schulden begleichen wollen, nannte der Mann vor Gericht seine Beweggründe für den mehr oder weniger spontanen Entschluss, die nahe gelegene Tankstelle zu überfallen. Die Maske habe er schon länger daheim gehabt. Das Taschenmesser, das er sich in die Jackentasche steckte, habe er keinesfalls zum Einsatz kommen lassen wollen. „So etwas passt gar nicht zu mir, und ich werde es auch nie wieder tun“, sagte er vor Gericht mit verwirrt-bedrückter Stimme. Seit ihm seine Freundin vor zwei Jahren den Laufpass gegeben habe, gehe sein Leben bergab. Er sei deswegen ambulant und schon mehrmals stationär in psychiatrischer Behandlung gewesen.

Seine offenkundig gestörte Persönlichkeit und wohl auch das Motiv für die Tat führte der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Olaf von Maltzahn hingegen insbesondere auf den jahrelangen Marihuana-Konsum des Mannes und seine Abhängigkeit von der Droge zurück. Der 32-Jährige hatte offen bekundet, seit dem Alter von 15 Jahren bis heute regelmäßig Cannabisprodukte zu konsumieren.

Richterin: bedenklicher Drogenkonsum

Seine Schuldfähigkeit bei der Tat hat das laut dem Gutachter nicht beeinflusst. Doch die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Doris Greiner, konstatierte am Ende des Prozesses, dass dem Angeklagten klar sein müsse, dass er sich dem Thema Drogenkonsum stellen müsse. „Ihre Krankheitsfolgen haben Sie sich 17 Jahre lang gewissermaßen erraucht“, sagte sie und hielt das vor dem Hintergrund der unlängst beschlossenen Cannabis-Legalisierung für doppelt bedenklich: „So mancher Jugendliche und mancher Erwachsene müsste diese Krankheitsentwicklung mal mitbekommen.“ Für den Angeklagten verknüpfte sie im Urteil das Aussetzen der mit einem Jahr und vier Monaten bemessenen Gefängnisstrafe zur Bewährung deshalb unter anderem auch mit einer eingehenden Drogenberatung.

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