RAF-Fahndung Weshalb Journalisten die RAF-Terroristin Klette finden konnten – aber Polizisten nicht

Am Sonntag durchsuchte die Polizei ein Objekt in Berlin und nahm dabei zwei Männer fest. Foto: dpa/Paul Zinken

Schon bevor die Polizei die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette festnahm, waren Journalisten ihr auf der Spur. Sie fanden sie mit einem einfachen Tool im Internet. Warum die Ermittler damit nicht arbeiten durften.

Berliner Büro: Rebekka Wiese (rew)

Die Fahndung nach den letzten RAF-Terroristen dauert an. Am Sonntag durchsuchte die Polizei ein Objekt in Berlin und nahm zwei Männer fest. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich jedoch nicht um die gesuchten ehemaligen RAF-Mitglieder Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Sie sind weiter auf freiem Fuß, während die Polizei ihre frühere Komplizin Daniela Klette vergangene Woche gefasst hatte – nach 30 Jahren vergeblicher Suche.

 

Insgesamt nahm die Polizei bei dem Einsatz am Sonntag zehn Personen vorübergehend in Gewahrsam. „Alle Personen sind nach Abschluss der identitätsfeststellenden Maßnahmen bereits wieder entlassen worden“, hieß es. Den LKA-Angaben zufolge waren bei den Durchsuchungen auch Schussgeräusche wahrnehmbar. „Diese stehen im Zusammenhang mit einer Türöffnung.“ Personen seien dabei nicht verletzt worden.

Wohnwagen von Garweg beschlagnahmt

Der gesuchte RAF-Terrorist Burkhard Garweg hat in einem Wohnwagen auf einem Gelände im Berliner Stadtteil Friedrichshain gewohnt. Ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen sagte am Sonntag, während der Durchsuchung des Geländes „konnte mit hoher Wahrscheinlichkeit die mutmaßliche Unterkunft des Burkhard Garweg festgestellt werden“. Der Wohnwagen sei beschlagnahmt worden und werde nun zu weiteren Untersuchungen abtransportiert.

Kurze Zeit nach Klettes Verhaftung stellte sich außerdem heraus: Ein Team von Journalisten der Podcast-Produktionsfirma „Undone“ war schon vor einigen Monaten kurz davor, sie zu enttarnen. Im Dezember veröffentlichten sie ihre Recherche als „rbb“-Podcast. Die Journalisten arbeiteten mit dem Recherche-Kollektiv „Bellingcat“ zusammen, das eine Gesichter-Suchmaschine nutzte, um die gesuchte Terroristin zu finden: eine Software, in die man ein Foto eines Menschen einspeisen kann, um im Internet nach weiteren Bildern derselben Person zu suchen. „Die Suche hat mich nicht mehr als eine halbe Stunde nach Feierabend gekostet“, sagte der „Bellingcat“-Experte David Colborne im Magazin „Spiegel“.

Wie kann es sein, dass den Journalisten in so kurzer Zeit gelang, woran die Polizei über Jahrzehnte scheiterte? Was ist das für eine Software? Und warum konnten die Ermittler nicht damit arbeiten?

Die Gesichter-Suchmaschine, die die Journalisten auf die entscheidende Fährte brachte, ist frei im Internet zugänglich. Ermittler nutzen zwar ähnliche Programme, doch der entscheidende Unterschied liegt im Datensatz. Die Polizei darf nur Fotos aus ihrem eigenen Archiv verwenden. Die Suchmaschine, mit der die Journalisten arbeiteten, greift hingegen auf Bilder aus dem Internet zurück – ein unvergleichbar größeren Datensatz.

Die Polizeigewerkschaften halten das für unzeitgemäß. „Dass die Polizei im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung solch hilfreiche Software nicht nutzen darf, ist uns Polizistinnen und Polizisten nicht mehr vermittelbar“, kritisierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jochen Kopelke in einer Mitteilung.

Software ist juristisch hoch umstritten

Die Software, die bei der journalistischen Recherche zu Klette eingesetzt wurde, ist allerdings juristisch hoch umstritten. Die Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung verbieten es, biometrische Daten zu verwenden, um Personen zu identifizieren, wenn diese dem nicht explizit zugestimmt haben.

Auch wegen dieser rechtlichen Unklarheit dürfen Ermittler die Software nicht einfach verwenden. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Kriminalpolizist Sebastian Fiedler fordert dennoch, dass die Polizei technisch mehr können müsse, etwa durch eine eigene Software. „Gerade bei der Suche nach Terrorverdächtigen oder flüchtigen Mördern sollte es der Kriminalpolizei mit gerichtlichem Beschluss möglich sein, das Internet nach frei zugänglichen Bildern zu durchsuchen“, sagte Fiedler.

Die Juristin Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht das anders. Auch sie verweist zwar darauf, dass sich Polizisten im Fall von Gefahrenabwehr nicht an die Datenschutzgrundverordnung halten müssen, weil dann eine andere EU-Richtlinie greife. Aber sie sagt auch: „Eine Gesichter-Suchmaschine ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.“ Auch wegen Artikel 3 des Grundgesetzes – der Gleichheit vor Gesetz – sei eine solche Software im Einsatz der Polizei nicht möglich: „Bei schwarzen Menschen haben Programme zur Gesichtserkennung eine hohe Fehlerquote. Das führt zum Beispiel in den USA dazu, dass sie oft zu Unrecht festgenommen werden.“

Auch die Podcastmacher schauen kritisch auf die Software, die ihnen half. Es sei gut, dass die Polizei sie nicht einfach nutzen dürfe, sagte der Podcast-Produzent Khesrau Behroz nach der Festnahme von Klette. „Sonst hätten wir hier ganz schnell chinesische Verhältnisse.“ Und auf noch etwas wies Behroz hin: dass das Tool erst seit wenigen Jahren auf dem Markt sei. Die längste Zeit hätte es den Ermittlern somit ohnehin nicht helfen können.

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