Wer sich nicht persönlich von seinem Hund als Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsdienstes einstellen lässt, der bekommt einen Haufen Ärger.

Stuttgart - Die Stadt nimmt Sie an die kurze Leine. Bisher wurden Sie nur verwarnt, wenn Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht ordnungsgemäß eingetütet haben. Das kostete 35 Euro. Doch von nun an gelten härtere Strafen: Wer sich nicht persönlich von seinem Hund als Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsdienstes einstellen lässt, muss 75 Euro Strafe bezahlen. Das bedeutet im Ernstfall einen Haufen Ärger.

 

Während Autos immer weniger Dreck herausschleudern, haben die Hunde-Emissionen in Stuttgart im vergangenen Jahr zugenommen: 2011 zählte das Ordnungsamt 377 Hundedelikte, zuvor waren es noch 254 gewesen. Aktenkundig wurden dabei nicht nur Verdauungsvorgänge, sondern auch jene Fälle, in denen der Leinenzwang ignoriert wurde. Künftig muss nun jeder Hund dafür sorgen, dass die ihm anvertrauten Menschen in Fußgängerzonen und Parks angeleint sind. Es genügt nicht mehr, darauf hinzuweisen, dass das Herrchen nur spielen wolle.

Hundekotstaubsauger kommt nicht in die Tüte

Für Stuttgart kam es völlig zu Recht nicht infrage, bei der Gehwegreinigung auf das Berliner Modell zu setzen: Die Bundeshaufenhauptstadt hatte vor Jahren einen Hundekotstaubsauger eingesetzt. Danach waren zwar die Gehwege sauber, aber es blieben zu viele Restrisiken. Niemand konnte garantieren, dass dabei nicht versehentlich Pinscher oder Chihuahuas auf Nimmerwiedersehen verschwanden.

Bleibt also nur der beherzte Griff zur Tüte. Doch für Sie, liebe schwäbische Hundehalter, gibt es auch gute Nachrichten: Grasdackel bleiben weiterhin von der Hundesteuer befreit.

Mit sauberen Grüßen, Erik Raidt Die Kolumne pausiert und erscheint nach dem Frühjahrsschlaf wieder am 18. Mai.