Allein die Unterstellung von „Racial Profiling“ darf Polizeikontrollen nicht verhindern. Wenn das die Polizei ausbremst, wäre es ein schlechter Dienst am Rechtsstaat, kommentiert Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Natürlich ist es ein Unding, wenn Menschen mit dunkler Hautfarbe allein wegen solcher Merkmale von der Polizei kontrolliert werden. Neudeutsch heißt das „Racial Profiling“. Das Grundgesetz verbietet solche Praktiken. Es wäre aber auch ein Unding, wenn polizeiliche Kontrollen von Menschen mit „gruppenbezogenen Merkmalen“ generell unterbleiben müssten, obwohl manche Spielarten der Kriminalität sich überproportional häufig Tatverdächtigen bestimmter Herkunft oder Milieuzugehörigkeit zuordnen lassen. Die bloße Unterstellung, Kontrollen erfüllten den Tatbestand des „Racial Profilings“, darf Ermittlungen nicht entgegenstehen.