Im Fall der Zwickauer Neonazi-Zelle erwartet den festgenommenen Matthias D. die Eröffnung des Haftbefehls beim Bundesgerichtshof.

Karlsruhe - Im Fall der Zwickauer Neonazi-Zelle erwartet den festgenommenen Matthias D. die Eröffnung des Haftbefehls beim Bundesgerichtshof. Der Verdächtige müsse „bis zum Ablauf des heutigen Tages vorgeführt werden“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Montag.

Der 36-Jährige war am Sonntag von einem Spezialeinsatzkommando in seiner Wohnung im Erzgebirgskreis festgenommen worden. Er steht im Verdacht, die Zwickauer Terrorzelle unterstützt zu haben. Er soll für das Neonazi-Trio im Mai 2001 eine Wohnung in Zwickau angemietet haben, eine weitere im März 2008.

Dem Neonazi-Trio werden neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie der Mord an einer Polizistin vorgeworfen. Der Festgenommene ist angeblich einer der mutmaßlichen Führer der Neonazi-Gruppe „Brigade Ost“ aus Johanngeorgenstadt.

Nach „Spiegel“-Informationen stufen die Ermittler im Fall der Zwickauer Zelle inzwischen sieben Personen als Beschuldigte ein. Dazu erklärte der Sprecher der Bundesanwaltschaft am Montag: „Es sind etwa zwölf Personen näher im Blick, darunter mehrere Beschuldigte.“ Zu einer etwaigen Verbindung der Terrorzelle zum Mord an einem Rabbi in Zürich im Jahr 2001 gibt es nach Angaben der Bundesanwaltschaft „keine zureichenden Anhaltspunkte.“