Fünf Jahre klingen wie eine lange Zeit, doch wenn es darum geht, grundsätzliche Strukturen aufzubauen, kann das ein Fehlschluss sein. Vor zweieinhalb Jahren haben Bund und Länder den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen beschlossen. Doch die Kommunen im Land warten immer noch auf Fördergelder für Bauprojekte und um die Angebote zu planen.
„Es steht zu befürchten, dass das eintritt, wovor wir als Gemeindetag schon lange warnen: Dieser Rechtsanspruch wird zum nächsten politischen Versprechen, das nicht eingehalten werden kann“, warnt Gemeindetagspräsident Steffen Jäger. Er fürchtet, dass dafür am Ende die Kommunen verantwortlich gemacht werden.
Südwesten „Ganztagsentwicklungsland“
2021 hatten Bundestag und Bundesrat den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen beschlossen. Ausbuchstabiert heißt das acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche – auch während eines Großteils der Schulferien. Der Anspruch soll 2026 stufenweisen eingeführt werden, in Baden-Württemberg sollen 115 000 Schülerinnen und Schüler zum Start versorgt werden, 2029 haben den Berechnungen zufolge 454 000 Schüler den Anspruch. Heute nehmen 150 000 Grundschüler im Südwesten ein Betreuungsangebot wahr, obwohl sich grün-rot 2014 ganz andere Quoten vorgenommen hatte. Mancher bezeichnet Baden-Württemberg deshalb als „Ganztagsentwicklungsland“.
Um das zu ändern, nimmt der Bund Milliarden in die Hand. Rund 360 Millionen Euro und etwa 25 Millionen Euro aus Resten sollen für die Vorbereitung des Rechtsanspruchs in den Südwesten fließen. Doch die notwendige Verwaltungsvorschrift, damit das Geld beantragt werden kann, lässt auf sich warten. Die letzten Abstimmungsprozesse mit dem Bund laufen, heißt es aus dem Kultusministerium. In den kommenden Wochen, hofft man nun, könnte das Rennen auf den Fördertopf eröffnet werden. „Angesichts dessen, dass die Bundesförderung für Investitionen wohl frühestens im April 2024 beantragt werden kann und für Baumaßnahmen an Schulen in der Regel die Sommerferien genutzt werden, wird es immer schwieriger, die geplanten baulichen Maßnahmen noch rechtzeitig vor 2026 zu realisieren“, warnt Gemeindetagspräsident Jäger.
Ohnehin gehen alle Beteiligten davon aus, dass der Topf binnen kürzester Zeit komplett überzeichnet sein wird. Unklar ist, wie viel Geld tatsächlich für einzelne Anträge zur Verfügung steht. „Es ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent vorgesehen“, sagt Norbert Brugger, zuständiger Dezernent beim Städtetag. „Es könnte also Abstriche bei der Förderung geben. Aber das entspräche dann nicht der kommunalen Planung.“ Denn die Kommunen hätten nach 2021 bereits teilweise ins Blaue hinein investiert.
Brugger kritisiert zudem, dass alle Länder über einen Kamm geschert wurden. Länderbesonderheiten seien nicht berücksichtigt worden. „In anderen Bundesländern ist man mit Ganztagsangeboten für Grundschulkinder aus der Historie weiter“, die Gesamtsumme sei willkürlich gewählt, weil der Bedarf nicht zugrunde gelegt worden sei. Einen Lichtblick gibt es: Rufen andere Bundesländer ihren Bedarf nicht ab, wäre denkbar, dass das übrige Geld umverteilt wird.