Über die Klage eines Pflegers aus Brasilien, der wegen behördlichen Schwergangs nicht arbeiten durfte, ist immer noch nicht entschieden. Wo ist sein Antrag gelandet?

Die Stadt Stuttgart heißt Fachkräfte wie den aus Brasilien stammenden Krankenpfleger Edson P. „herzlich willkommen“, würden sie doch „in unserem Land dringend gebraucht“. Diese Behauptung findet sich nicht etwa im Manuskript einer Rede des Oberbürgermeisters, sondern in einer Erklärung für das Landgericht, dass die Ausländerbehörde „ihre Pflichten im Rahmen des Zumutbaren rechtmäßig und schuldlos“ erfüllt habe. Und das, obwohl sie der bereits mit einem Arbeitsvertrag ausgestatteten Fachkraft mehr als zwei Monate lang die Aufenthaltsgenehmigung vorenthalten und den Pfleger damit in wirtschaftliche Not gestürzt hat.