Reform der Fortpflanzungsmedizin Viele Wege zum eigenen Kind

Eizellen werden in einer Kinderwunschklinik präpariert. Foto: dpa/Rainer Jensen

Die Koalition in Berlin will die Vorgaben für die Fortpflanzungsmedizin modernisieren. Doch in der Ampel gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Eine Kommission soll nun Empfehlungen erarbeiten.

Ein Viertel der deutschen Paare ohne Kinder ist ungewollt kinderlos. Schicksal ist das nur zum Teil. Denn es gäbe Methoden, um diesen Paaren, bei denen alle anderen Versuche versagt haben, ihren Wunsch zu erfüllen: die Eizellenspende zum Beispiel oder die Leihmutterschaft. Beides ist in Deutschland verboten, aber wie lange noch? Empfehlungen dazu soll demnächst eine Expertenkommission erarbeiten, die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzt wird. Ein Überblick und Ausblick:

 

1. Eizellenspende – sie wird wohl kommen, aber Details sind unklar

Manche Frauen können allein deshalb nicht schwanger werden, weil sie keine befruchtungsfähigen Eier produzieren. Eine Eizellenspende durch eine andere Frau ist aber in Deutschland anders als in den meisten EU-Ländern verboten. Der entsprechende Passus im Embryonenschutzgesetz von 1991 trägt der Befürchtung Rechnung, dass Kinder unter einer gespaltenen Mutterschaft – bei der genetische und austragende Mutter nicht identisch sind – leiden könnten.

Die FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr betrachtet derartige Bedenken als „mittlerweile eindeutig widerlegt“, wie sie unserer Zeitung sagt. Auch sei die Eizellenentnahme inzwischen „viel schonender“ als früher.

Ob die beiden Ampelpartner bei einer Reform mitziehen werden, ist aber noch nicht ganz klar. Bei der SPD sieht man zwar „die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin zu überprüfen“. Mit welchem Ziel, wird aber nicht gesagt. Auch bei den Grünen hieß es noch vor Kurzem, man sehe „keinen Grund, das bestehende Verbot infrage zu stellen“.

Trotz der Vorbehalte in Teilen der Ampel: Die Legalisierung der Eizellenspende wird wohl kommen, zumal es auch verfassungsrechtliche Bedenken dagegen gibt, sie Frauen zu verbieten.

Wie die künftigen rechtlichen Vorgaben aussehen könnten, darauf geben die Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina einen Hinweis. Die dortigen Expertinnen und Experten sprechen sich dafür aus, die Eizellenspende zu erlauben, „wenn die Risiken für die Spenderin minimiert werden“. Außerdem solle „die Empfängerin nicht älter als etwa 50 Jahre alt sein, da die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind altersabhängig zunehmen“. Weitere Empfehlung: „Eizellen dürfen nicht kommerziell gehandelt werden. Für die Spende darf lediglich eine angemessene Aufwandsentschädigung geleistet werden.“

2. Embryonenspende – bisher in einer rechtlichen Grauzone

In deutschen Kinderwunschpraxen werden Tausende befruchtete Eizellen konserviert und für weitere Versuche, bei einer Frau eine Schwangerschaft zu erzeugen, aufbewahrt. Wenn sie nicht mehr benötigt werden, könnten sie theoretisch anderen Frauen zur Verfügung gestellt werden. Rechtlich ist das allerdings eine Grauzone: Anders als bei der Eizellenspende sind die Embryonen – oder auch Embryonen in einem Vorstadium – bereits vorhanden – und müssten ansonsten dauerhaft gelagert oder vernichtet werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind“ – wobei „Vorkernstadium“ bedeutet, dass Samen und Ei noch nicht verschmolzen sind. Ohne der Expertenkommission vorgreifen zu wollen: Dass die Legalisierung der Embryonenspende kommen wird, ist zumindest sehr wahrscheinlich.

3. Leihmutterschaft – die FDP dringt auf eine Gesetzesänderung

Anders sieht es bei der Leihmutterschaft aus, bei der zwischen der kommerziellen und der nicht kommerziellen (altruistischen) Leihmutterschaft unterschieden wird. Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, an sogenannten Ersatzmüttern künstliche Befruchtungen durchzuführen. Außerdem gilt in Deutschland: Die Frau, die ein Kind austrägt, ist im rechtlichen Sinne die Mutter. Viele Paare aus Deutschland suchen sich deshalb Hilfe im Ausland, wo Leihmutterschaft zum Teil legal ist.

Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr will diesen Zustand ändern. „Die Frauen, die als Leihmütter fungieren, handeln in manchen Ländern teilweise aus wirtschaftlicher Not heraus“, betont sie. Die medizinischen und rechtlichen Bedingungen seien „oft kompliziert und unsicher“. Sie sei deshalb für die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft – also wenn zum Beispiel „die Schwester einer ehemals an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Frau helfen möchte, ihren Kinderwunsch zu erfüllen“. Eine kommerzielle Leihmutterschaft lehnt die FDP-Politikerin ab.

Vor allem bei den Grünen gibt es allerdings große Vorbehalte: „Eine Entscheidung für die Legalisierung der Leihmutterschaft steht dem Selbstbestimmungsrecht der Frau entgegen“, sagt die familienpolitische Sprecherin im Bundestag, Ulle Schauws.

4. Wann wird die Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen?

Das ist noch ungewiss. Zuständig ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dessen Ministerium auf Anfrage mitteilt, dass die „Abstimmungen hierzu“ noch laufen. Helling-Plahr rechnet damit, dass die Kommission noch vor Ostern mit ihrer Arbeit beginnt. Sie kritisiert, das Gesundheitsministerium habe sich „leider sehr viel Zeit gelassen“.

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