Die Kurzarbeit ist Schreckgespenst und Rettungsanker zugleich: Auch wenn sie – wie in der Pandemie – nahezu 50 Milliarden Euro verschlingt, so ist sie nach dem Dafürhalten der meisten Fachleute doch unverzichtbar. Corona hat aber auch große Schwachstellen aufgedeckt: Die Bundesagentur für Arbeit, die Unternehmen und teilweise auch deren Beschäftigte ächzen unter der Komplexität des Antrags- und Bewilligungsverfahrens. Der Verwaltungsaufwand ist immens. Jeder Betrieb, der Kurzarbeitergeld erhalten hat, wird später kontrolliert. So halten die bundesweit rund eine Million Abschlussprüfungen Tausende BA-Mitarbeiter und die Personalabteilungen der Firmen noch bis zu zwei Jahre lang in Atem.
So ist es gut, wenn BA, Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht abwarten, bis ein neuer Ernstfall durch Energieknappheit eintritt, sondern schon über Vereinfachungen nachdenken: Weg vom individuellen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, weniger Einzelabrechnungen und Sonderregelungen sowie Abschlussprüfungen zur Vermeidung von Missbrauch nur noch, wenn sich konkrete Verdachtshinweise ergeben. Neben dem klassischen Kurzarbeitergeld könnte der Staat einen Ausnahmezustand definieren, für den vereinfachte Kurzarbeitsregeln gelten – das wäre dann ein neues Krisengeld für Pandemie- oder Kriegsszenarien. Diese Leistung muss dann nicht zwingend durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt werden, sondern könnte etwa von der Finanzverwaltung angewiesen werden.
Die Finanzierung über die Bundesagentur für Arbeit steht infrage
Einige der Reformideen erscheinen so radikal, dass es fraglich erscheint, ob sie die politische Diskussion überstehen. Doch der Handlungsbedarf ist eindeutig: Es braucht den Mut, dem Bürokratiemonster auf den Pelz zu rücken – aber auch zu neuen Finanzierungswegen, damit künftig nicht mehr die Beitragszahler die Hauptlast für staatliches Handeln übernehmen müssen. Vor allem aber braucht es Tempo: Nach der Sommerpause muss die Politik in die Gänge kommen.