Deutschland hat die Gültigkeitsdauer des Genesenenzertifikates auf 90 Tage verkürzt. Nicht so andere Länder. Was das für Reisende mit Genesenenstatus bedeutet, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Bislang galten Genesenenzertifikate in Deutschland für eine Dauer von 180 Tagen. Seit dem 15.01.2022 ist die Gültigkeitsdauer aufgrund der neuen Vorgaben des Robert Koch-Instituts jedoch auf maximal 90 Tage verkürzt worden. Hier geht Deutschland einen Sonderweg. Denn andere Länder bleiben bei den 6 Monaten oder haben wie im Fall der Schweiz sogar auf 12 Monate verlängert. Da ein 3G- bzw. 2G-Nachweis mittlerweile in nahezu allen Ländern als Voraussetzung für die Einreise benötigt wird, stehen viele Genesene, die bereits einen Urlaub geplant haben, vor einem Problem. Wird ein in Deutschland abgelaufenes Zertifikat im Ausland noch anerkannt?

 

Kann man abgelaufene Genesenenzertifikate im Ausland verwenden?

Die Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Das Auswärtige Amt schrieb uns auf Anfrage, dass keine verbindlichen Angaben zur Anerkennung von Genesenennachweisen in anderen Staaten gemacht werden können. Die zuständigen Behörden vor Ort entscheiden darüber, welche Nachweise anerkannt werden.

Die französische Botschaft zum Beispiel teilte uns aber mit, dass sich die Regeln für die Einreise nach Frankreich nicht geändert hätten. Dort sei das Genesenenzertifikat laut den aktuellen Einreisebestimmungen nach wie vor 6 Monate gültig. Demnach könne man auch mit einem hierzulande abgelaufenen Genesenzertifikat nach Frankreich reisen, sofern dieses nicht älter als 6 Monate ist.

Da jedes Land hierzu eigene Regeln erlassen hat, sollten Sie sich vor einer Reise gründlich über die derzeit geltenden Einreisebestimmungen im Zielland informieren. Für Europa finden Sie eine praktische Übersicht auf der Seite Re-open EU. Bei Reisen ins nicht-europäische Ausland finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Vorsicht: Bei Rückreise kann Quarantäne drohen

Wenn Sie mit einem abgelaufenen Genesenzertifikat ins Ausland reisen, sollten Sie sich bewusst darüber sein, dass Sie bei der Rückkehr nach Deutschland wahrscheinlich in Quarantäne müssen. Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet müssen sich Personen ohne gültigen Impf- oder Genesenennachweis in eine zehntägige Quarantäne begeben. Diese kann frühestens 5 Tage nach der Einreise durch einen negativen Test beendet werden.

Da mittlerweile nahezu alle Länder als Hochrisikogebiete vom Robert Koch-Institut eingestuft werden, kommen Sie mit einem abgelaufenen Genesenenzertifikat also nicht um die Quarantäne herum. Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gilt unabhängig vom Genensenen- oder Impfstatus eine Test- und Quarantänepflicht. Die aktuellen Einreisebestimmungen hat das Bundesgesundheitsministerium auf dieser Seite zusammengefasst. Die Liste mit den Hochrisiko- und Virusvariantengebieten finden auf der Seite des RKI.

Lesen Sie auch: Wie viele Impfungen braucht man nach einer Genesung?