Der 47-jährige Renninger, der vergangene Woche eine Frau vergewaltigen wollte, sitzt in Untersuchungshaft – und schweigt. Die Polizei geht inzwischen davon aus, dass Markus K. von langer Hand geplant hat, obwohl er unter Beobachtung stand.

Renningen - Plötzlich ging es schnell: Der 47-jährige Markus K. der am Dienstag vergangener Woche eine Frau in einen Bauernhof gelockt und zu vergewaltigen versucht hatte, wurde am Samstag um 5 Uhr von einem Mobilen Einsatzkommando verhaftet, auf einer Straße im Kurort Bad Herrenalb (wir berichteten). Ein Hinweisgeber hatte die Ermittler auf die Spur gebracht. Auch eine Zeugin der Tat hat sich mittlerweile bei den Ermittlern gemeldet.

 

Die Polizei geht inzwischen davon aus, dass Markus K. von vorneherein geplant hatte, die junge Frau zu vergewaltigen. „Darauf deuten Fesselungswerkzeuge und andere Beweismittel hin“, heißt es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte unter dem Vorwand, einen Babysitter zu benötigen, über eine Internet-Plattform mit der 21-Jährigen aus Stuttgart Kontakt aufgenommen und sie in dem Anwesen am Ortsrand von Malmsheim attackiert. Sie konnte entkommen, der Täter verfolgte sie zunächst, floh dann aber und ließ sein Auto in Merklingen zurück.

Die 21-Jährige steht laut Angaben der Polizei noch unter dem „Eindruck des geschehens“ und ist nicht vernehmungsfähig. Der 47-Jährige wurde bereits dem Richter vorgeführt, ihm wird versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Er sitzt laut Polizeiangaben in Untersuchungshaft und verweigert bislang jede Angabe.

Markus K. ist ein Wiederholungstäter, saß bis 2013 im Gefängnis und war danach im sogenannten Kurs-Programm des Landes (siehe Infokasten). „Darin werden besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter aufgenommen“, erklärt Manfred Burger, der beim Landeskriminalamt das Programm betreut. Es sei eine Möglichkeit, solche Menschen in ein Korsett von Betreuung und Kontrollen einzubinden. „Wenn sie ihre Haftstrafe voll verbüßt haben, kann die Vollzugsanstalt sie für das Programm vorschlagen“, sagt Burger.

Eine 24-Stunden-Überwachung für solche Täter nach dem Ende ihrer Haft gebe es seit dem Jahr 2013 nicht mehr, nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen. Für den 47-jährigen Renninger wäre diese Rundum-Kontrolle aber auch nach damaliger Rechtslage wegen seiner Einstufung nicht in Frage gekommen. „Es gab keinen Hinweis auf weitere Strafteten“, betonen Polizei, LKA und Staatsanwaltschaft.

Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gebe es extrem hohe Hürden. „Es müsste schon eine besonders hohe Gefahr einer schweren Straftat bestehen“, stellt Burger klar. Auch hier hätten die Gerichte klare Vorgaben gemacht. Das Gesetz sehe verschiedene Auflagen vor, die durch das 2010 geschaffene Kurs-Programm überwacht würden – etwa, dass sich die Teilnehmer regelmäßig bei ihrem Bewährungshelfer oder der Polizei meldeten. Die Kommune werde nicht immer darüber informiert, dass ein ehemaliger Sexualstraftäter dort wohne: „Das hängt von Einzelfall ab.“

Der 47-Jährige hat sich laut einem Bericht des „Schwarzwälder Boten“ alle zwei Wochen beim Bewährungshelfer melden müssen. Zudem war ein besonders geschulter Polizeibeamter für ihn zuständig, der ihn immer wieder kontrolliert hat. Denn Markus K. ist bereits mehrfach wegen Sexualdelikten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er wurde deswegen mehrfach verurteilt, zuletzt 2010, weil er damals mit der gleichen Masche in Calw eine 24-Jährige in einen Möbelmarkt gelockt und angegriffen hatte. Wie jetzt in Malmsheim konnte das Opfer nur mit viel Glück und tatkräftiger Gegenwehr fliehen und entging so einer Vergewaltigung.