Das Haus ist auffällig unauffällig. Es gibt keine hohe Mauer im Garten, und auch keine Gitterstäbe vor den Zimmerfenstern. Man würde von außen nicht darauf kommen, dass dies ein geschlossenes Wohnheim ist. Erst auf den zweiten Blick fallen vor den Zimmerfenstern, dezent angebracht, zweite Glasscheiben auf. Sie verhindern, dass jemand sich nach draußen stürzt, lüften kann man dennoch. Wer in das Haus will, muss durch eine Schleuse. Dahinter, im Erdgeschoss, befinden sich die Schließfächer der Bewohner. Die darin aufbewahrten Gegenstände sind vor allem eines: scharf. Rasierer, Nagelscheren, Messer – alles, womit man sich verletzen könnte, ist in diesem Haus aus gutem Grund weggeschlossen.
16 Frauen und Männer leben in dem Gebäude, das zum Rudolf-Sophien-Stift (RSS) der Evangelischen Gesellschaft gehört. Sie alle haben eine schwere psychische Erkrankung und die meisten auch eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Alle sind hier aus demselben Grund: Ein Richter oder eine Richterin hat den Einzug, gestützt durch ein entsprechendes Gutachten, so beschlossen: zum Schutz des Menschen vor sich selbst. „Ohne Gutachten kann kein Richter diese Entscheidung treffen“, betont Ulrike Eipperle, die zuständige Abteilungsleiterin im RSS.
Niemand würde sich über die „Flugpilotin“ lustig machen
In Stuttgart gibt es vier solcher geschlossener Wohnheime, drei davon verantwortet das Rudolf-Sophien-Stift, eines die Bruderhaus Diakonie. Das Haus auf dem Gelände des Stifts wurde vor zehn Jahren eröffnet. Und einige der Bewohnerinnen und Bewohner sind kurz danach bereits eingezogen. Darunter auch Frau T., eine schüchterne Frau mit dunklen, kurzen Haaren, die gerade in einem der Gemeinschaftsräume sitzt und konzentriert auf ihre Hände blickt. Sie fertigt Dübel mit Federungen. Den Industrieauftrag erledigt sie vormittags gemeinsam mit zwei Männern im Rahmen eines Angebots der Tagesstruktur. Die drei könnten auch puzzeln oder Kirschkernkissen befüllen – oder Tic-Tac-Toe spielen. Damit vertreibt sich eine etwas ältere Frau im Raum die Zeit. Sie stellt sich als Flugpilotin vor. In ihrer Welt ist sie das auch.
Und niemand, besonders die sensible Frau T. nicht, würde sich über sie lustig machen. Mit großer Geduld steckt die 45-Jährige die filigranen Metallteile zusammen. Was Frau T. da mache, sei „am schwierigsten“, sagt ihr Sitznachbar Herr S.. Der substituierte Drogenabhängige hat eine Kiste voller fertiger Dübel vor sich. Nach einem Monat Arbeit haben sie einmal gezählt. „2000 Stück“ hätten sie produziert, sagt der Mann, den seine Sucht und eine Psychose an diesen Ort geführt haben. Er hat vor allem ein Ziel: Hier wieder weg zu kommen. „Das Recht möchte ich mir erarbeiten“, sagt er. Wenn er es im August oder Oktober in ein betreutes Wohnen schaffte, wäre er zufrieden.
Die Medikamente sorgen für Ruhe im Kopf
Frau T. erinnert sich noch vage an die Zeit vor zehn Jahren, als sie hier einzog. „Da war viel los im Kopf“, sagt die 45-Jährige. Ulrike Eipperle hatte sie gemeinsam mit einer Kollegin abgeholt aus dem geschlossenen Pflegeheim, in das Frau T. nach ihrem Klinikaufenthalt gekommen war. Die an Schizophrenie erkrankte Frau lebte dort weit weg von ihrer Stuttgarter Familie, umgeben von lauter alten Menschen. Es sei ihr gar nicht gut gegangen, sagt Frau T., die trotzdem nicht umziehen wollte. Sie habe viel geschrien und auch um sich geschlagen, erinnert sie sich. Zum Glück habe sie das meiste vergessen aus dieser Phase, als die Krankheit sie voll im Griff hatte. Diese sei irgendwie über sie gekommen. Aber nun schreie sie nicht mehr und sei auch friedlich. „Der Kopf ist gut geworden“, sagt sie in ihrer Pause. Da liegen ihre Hände im Schoß. Sie nehme Medikamente. Die sorgten für Ruhe.
In der Klinik können die Patienten nicht mehr so lange bleiben wie früher
Eigentlich habe die Sozialpsychiatrie das Ziel, den Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, erläutert Jürgen Armbruster, der Geschäftsführer des Rudolph-Sophien-Stifts. Dennoch könne man auf geschlossene Angebote nicht verzichten, betont er. Man dürfe nicht diejenigen vergessen, die solch einen Schutzraum brauchten. Armbruster zieht einen Vergleich: Menschen mit Demenz, deren Leben gefährdet wäre, sollten sie orientierungslos das Haus verlassen, würden schließlich ebenfalls in geschlossenen Heimen untergebracht. Menschen mit Schizophrenie seien selten dauerhaft stabil, ergänzt Abteilungsleiterin Eipperle.
Die Zeit, in der psychisch Kranke bis zu einem Jahr in der Klinik blieben und sich dort stabilisieren konnten, sei aber vorbei, sagt Armbruster. Es gibt einen „erhöhten Entscheidungsdruck“ – und der mache solche geschlossenen Wohnangebote notwendig. „Unsere Aufgabe ist es, diese Schutzräume mit Zuwendung zu gestalten“, erklärt er. Es soll ein würdevoller Ort sein, der Teilhabe ermöglicht. So gibt es einen Bewohnerbeirat, um diese in Entscheidungen einzubeziehen.
Per Notknopf kann man alle Türen öffnen
Geschlossenes Wohnen bedeutet übrigens nicht, dass die Menschen tatsächlich nicht raus dürfen. „Es ist kein Gefängnis“, betont Ulrike Eipperle. Zum einen gibt es aus Brandschutzgründen Notknöpfe, die alle Türen auf einmal öffnen. Zum anderen haben alle regelmäßig Ausgang. Aber dieser sei geplant und finde, wenn nötig, begleitet statt. Frau T. zum Beispiel besucht ihre Familie inzwischen jede Woche. Samstags ist sie bei ihren Eltern, alle drei Wochen das ganze Wochenende zuhause. Das funktioniert gut. Mehr täte ihr aber weiterhin nicht gut. Der richterliche Beschluss werde in der Regel für ein bis zwei Jahre erteilt, erzählt Ulrike Eipperle. Dann werde das überprüft, und ein Teil der Bewohner könne in ein weniger betreutes Setting wechseln.
Wenn es nach Frau T. ginge, würde sie „auch die nächsten zehn Jahre“ im geschlossenen Wohnheim bleiben. Aber sie steht schon auf der Warteliste für einen Platz im offenen Wohnen. Sie ist nun stabil genug dafür. Man traut ihr zu, wieder etwas selbstständiger zu leben und auch die Werkstatt zu wechseln. Nur – sie freut sich nicht darüber. „Ich bin gerne hier“, sagt sie. Sie mag das Personal und den gewohnten Tagesablauf. Aber der richterliche Beschluss gilt nicht nur für den Einzug, sondern eben auch für den Auszug.
Im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt
Gesetz
Die gesetzliche Grundlage für die Unterbringung im geschlossenen Wohnheim regelt der § 1831 im Bürgerlichen Gesetzbuch zur freiheitsentziehenden Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen. Demnach ist diese laut dem ersten Absatz zulässig, wenn „aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt“. Die Unterbringung sei nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Der Betreuer habe die Unterbringung zu beenden, „wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind“.
Planung
Das Rudolf-Sophien-Stift ist seit 20 Jahren Träger solcher geschlossener Wohnheime. Neben den drei in Stuttgart gibt es noch zwei weitere in Baden-Württemberg. Außerdem sind zwei weitere in Planung: eines im Rems-Murr-Kreis und eines in Tübingen.