Ginge es nach Irmtraud Wiedersatz vom Tierschutzverein Backnang, dann wäre der Hundeführerschein längst Pflicht: „Einen verpflichtenden Sachkundenachweis für alle angehenden Hundebesitzer einzuführen, das ist eine sehr sinnvolle und längst überfällige Sache“, sagt die Vereinsvorsitzende und Bürgermeisterin von Burgstetten. „Ein Hund braucht, genauso wie unsere Kinder, eine gute Erziehung, die notwendige Aufmerksamkeit und die erforderliche Zeit für gemeinsame Stunden.“ Immer wieder komme es vor, dass vorschnell ein Hund gekauft werde: „Und dann stellt man fest, dass man mit dem Hund überfordert ist, und er landet leider im Tierheim.“
Beißattacken verhindern
Im ganzen Landkreis sind die Tierheime am Limit und überfüllt. 17 Hunde sind beispielsweise aktuell in der Einrichtung des Backnanger Vereins untergebracht, vier davon seien „verhaltensauffällig und nur schwer vermittelbar“, sagt Wiedersatz.
Nicht nur deswegen, sondern vor allem um Beißattacken zu verhindern, plant die grün-schwarze Landesregierung die Einführung eines theoretischen und praktischen Sachkundenachweises für Hundehalter, der umgangssprachlich oft als Hundeführerschein bezeichnet wird. Als Vorbild sollte Niedersachsen dienen, wo Hundehalter bereits seit 2013 einen solchen Beleg erbringen müssen, unabhängig von der Hunderasse.
Regierung arbeitet am Hundeführerschein
In Baden-Württemberg kann das zuständige Ministerium auch nach drei Jahren der Legislatur keinen genauen Termin nennen, wann das neue Gesetz eingeführt werden wird: „Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sachkundenachweises steht noch nicht fest“, teilt ein Sprecher auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Offen ist auch, wie dieser Hundeführerschein ausgestaltet sein wird und welche Ausnahmen geplant sind. Das Innenministerium sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stünden „fachlich im Austausch“ und arbeiteten gemeinsam an einem „gelingenden Fortschritt“. Jedoch erforderten die entsprechenden Regelungen zum Sachkundenachweis eine umfassende Vorbereitung einschließlich fachlicher und rechtlicher Prüfung. „Diese beinhalten insbesondere auch die Auswirkungen hinsichtlich Änderungen mehrerer weiterer Verordnungen – insbesondere der bestehenden Polizeiverordnung für gefährliche Hunde, die in Baden-Württemberg gilt.“ Die Ministerien stünden in engem Austausch, es gelte im Rahmen der erforderlichen praxisgerechten und rechtssicheren Umsetzung komplexe Fragestellungen und Themen zu beachten. „Auch das von der Landesregierung gesteckte Ziel des Bürokratieabbaus spielt hier eine zentrale Rolle, da man zusätzliche Regularien schaffen würde.“
Tierschutzbund: Sachkundenachweis für alle Hunderassen
Der Deutsche Tierschutzbund plädiert dafür, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben, sagt dessen Sprecherin Nadia Wattad: „Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg nimmt sich offenbar noch etwas Zeit, einen Hundeführerschein einzuführen. Jedoch soll er noch in dieser Legislaturperiode, die 2026 endet, eingeführt werden.“ Aus Tierschutzsicht sowie aus Gründen der Gefahrenprävention wäre die Einführung eines verpflichtenden theoretischen Sachkundenachweises vor der Anschaffung eines Hundes sinnvoll, ganz unabhängig von der Rassezughörigkeit und Größe des Hundes. „Wir sehen es als Vorteil, wenn sich Menschen bereits vor der Anschaffung sachkundig machen müssen und sich klar machen, was Hunde benötigen und welcher Typus Hund zu ihnen passt.“ Oftmals würden die Tiere aufgrund rein optischer Merkmale ausgesucht und sich keine Gedanken über deren Ansprüche und rassespezifischen Eigenschaften gemacht. Schnell seien Frauchen und Herrchen mit dem Verhalten der Hunde überfordert. Würden dann noch Hundetrainer aufgesucht, die mit nicht-tierschutzgerechten Methoden arbeiten, verschlimmere sich die Problematik und Situation.
Jeder Biss ist einer zu viel
„Grundsätzlich kann jeder Hund – unabhängig von seiner Rasse – gefährlich werden“, sagt Wattad. „Das Ausmaß hängt selbstverständlich von der Größe des Tieres und der Intensität des Angriffs ab.“ Es sei wissenschaftlich nicht belegt, dass von bestimmten Hunderassen generell eine erhöhte Gefahr ausgehe. Dabei sei jeder Biss einer zu viel. Eine pauschale Einstufung ganzer Hunderassen als gefährlich sei daher wenig zielführend und aus Tierschutzsicht abzulehnen. Über die Gefährlichkeit eines Hundes sollte immer im Einzelfall entschieden werden. „Müssten sich Halter bereits im Vorfeld unter anderem mit den Anforderungen von Hunden, beziehungsweise bestimmter Rassen, dem tierschutzgerechten Umgang und insbesondere der Körpersprache des Hundes beschäftigen, würde dies aus unserer Sicht einen großen Beitrag zur Gefahrenprävention leisten.“ Die meisten Bissverletzungen entstünden aus Unwissenheit und seien vermeidbar. Dabei sollte der verpflichtende theoretische Sachkundenachweis für alle Hundehalter gelten, unabhängig davon, wie lange man einen Hund sein Eigen nennt. Denn eine langjährige Hundehaltung bedeute nicht zwangsläufig, dass man auch entsprechend sachkundig sei.
Pauschale praktische Prüfung überzogen
Was die praktische Überprüfung angeht, hält der Tierschutzbund diese nur dann für notwendig, wenn Hund und Halter tatsächlich auffällig wurden. Wattad: „Eine pauschale praktische Überprüfung aller Hund-Halter-Gespanne halten wir für überzogen.“ In jedem Fall aber müssten die für die Überprüfung angesetzten Kriterien und Methoden zunächst standardisiert und durch eine bundesweit einheitliche Verwaltungsvorschrift geregelt werden, sonst drohe Willkür. „Denn problematisch sind oftmals uneinheitliche Prüfungsstandards sowie unterschiedliche Voraussetzungen der abnehmenden Personen.“